Bundesärztekammer warnt vor Folgen der Krankenhausprivatisierung
Angesichts der zunehmenden Privatisierung von Krankenhäusern hat die Bundesärztekammer (BÄK) vor einer Industrialisierung des Arztberufes gewarnt. Die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen müsse trotz der ökonomischen Interessen gewahrt bleiben, erklärte Rudolf Henke, Krankenhausexperte der BÄK, am Mittwoch bei der Vorstellung eines Berichts zur Klinikprivatisierung in Berlin.
„Krankenhäuser sind keine Fabriken und Patienten sind keine Werkstücke, die man wie auf dem Fließband durch industrielle Wertschöpfungsprozesse schieben darf.“ Es sei richtig, Behandlungsabläufe vorzubereiten und zu planen. Es sei aber falsch, den einzelnen Patienten der Planung unterzuordnen. Prognosen zufolge sollen bis 2020 40 bis 50 Prozent der Krankenhäuser in privater Hand sein.
Die Ärzte setzten sich seit Jahren dafür ein, die Patienten als Partner im Behandlungsprozess zu begreifen. „Da macht es keinen Sinn, sie jetzt in den Schraubstock betriebswirtschaftlicher Rationalität zu zwingen“, erklärte Henke. Es müsse verhindert werden, dass der Arztberuf dem Leitbild industrieller Massenproduktion gesundheitlicher Dienstleistungen geopfert
werde.
Allerdings werde die ärztliche Profession je nach dem, um welchen privaten Träger es sich handelt, sehr unterschiedlich bewertet. Mitunter käme ein sehr reduktionistisches Arztbild zum tragen, meint Henke. Der Arzt übernehme dabei die ihm zugewiesenen „Verrichtungsaufgaben“. Planung, Controlling und Strategiefindung seien davon strikt abgekoppelt. Andere private Träger hingegen nähmen die Themen konzerninterne ärztliche Qualifikation sowie Fort- und Weiterbildung sehr ernst. Sie hätten erkannt, dass durch eine gute ärztliche Qualifikation zusätzliche Einnahmen erzielt werden können.
Die Bundesärztekammer sprach sich zudem für einen neuen Weg bei der qualitativen Bewertung von Krankenhäusern aus. Es müsse verbesserte Vergleichsmöglichkeiten geben, die über eine bloße Gegenüberstellung ökonomischer Budget- und Bilanzdaten hinausgehe. Zu möglichen Kriterien einer Bewertung der Krankenhausqualität zählt die Ärzteorganisation unter anderem Wartezeiten der Patienten, Wiederaufnahmeraten, Patientenzufriedenheit, Fluktuations- und Krankheitsraten des Personals und die Anzahl der Weiterbildungen.
Die Bundesländer wurden aufgefordert, in den Krankenhausgesetzen entsprechende Anforderungen an die Kliniken zu verankern.
Quelle: SR/afp/aerzteblatt.de