17.09.2012
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Fachkreise
Bundesministerium für Gesundheit gibt Grundlohnsumme für 2013 bekannt
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 14.September 2012 veröffentlicht, dass die Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer der Physiotherapie 2,03 Prozent für das Jahr 2013 nicht überschreiten dürfen.
Diese Veränderungsrate gilt für das ganze Bundesgebiet und wird jährlich zum 15. September eines jeden Jahres festgestellt wird. Zugrunde hierfür liegt § 71 Abs. 3 Satz 4 SGB V. Hier ist die Bindung an die sogenannte Grundlohnsumme gesetzlich verankert.
Steigerung für KG-Einzelbehandlung könnte 2013 zwischen 25 bis 29 Cent liegen
Die soeben veröffentliche Steigerungsrate von 2,03 Prozent für das Jahr 2013 führt bei voller Ausschöpfung dazu, dass zum Beispiel die mit Abstand umsatzstärkste Position in der Physiotherapie, die KG Einzelbehandlung mit einer Regelbehandlungszeit von 15 – 25 Minuten zuzüglich Vor- und Nachbereitung, in den alten Bundesländern um durchschnittlich 29 Cent (!) und in den neuen Bundesländern um durchschnittlich 25 Cent (!) erhöht werden könnte. Dies setzt jedoch voraus, dass die Krankenkassen auch bereit sind, das volle Erhöhungsvolumen auszuschöpfen.
Die soeben veröffentliche Steigerungsrate von 2,03 Prozent für das Jahr 2013 führt bei voller Ausschöpfung dazu, dass zum Beispiel die mit Abstand umsatzstärkste Position in der Physiotherapie, die KG Einzelbehandlung mit einer Regelbehandlungszeit von 15 – 25 Minuten zuzüglich Vor- und Nachbereitung, in den alten Bundesländern um durchschnittlich 29 Cent (!) und in den neuen Bundesländern um durchschnittlich 25 Cent (!) erhöht werden könnte. Dies setzt jedoch voraus, dass die Krankenkassen auch bereit sind, das volle Erhöhungsvolumen auszuschöpfen.