Das ändert sich zum 1. Juli 2007
Zum 1. Juli 2007 wird als nächste Stufe der Gesundheitsreform (GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz) der modifizierte Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt.
„Das Recht, sich gegen Krankheit zu versichern, gehört zu den Kernelementen der Gesundheitsreform, betonte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Der erweiterte Standardtarif sei ein wichtiger Schritt hin zu einem bezahlbaren Krankenversicherungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger auch in der PKV. Damit werde einem wichtigen sozial- und gesellschafts-politischen Anliegen Rechnung getragen, so Schmidt.
Der Anspruch, sich im Standardtarif versichern zu können, gilt für folgende Personen:
für diejenigen die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben, für diejenigen, die nie versichert waren und die zum Beispiel wegen ihrer beruflichen Biografie der PKV zuzuordnen sind – so insbesondere Selbständige.
Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, speziell für diese Personengruppen ab 1. Juli 2007 einen neuen Standardtarif anzubieten – den so genannten modifizierten Standardtarif.
Für den modifizierten Standardtarif gilt im Einzelnen:
- Der Leistungsumfang ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
- Die PKV-Unternehmen können im modifizierten Standardtarif niemanden, der zur Aufnahme berechtigt ist, ablehnen.
- Es dürfen keine Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erhoben werden. Die Höhe des Beitrages ist vom
Alter und Geschlecht des Versicherten abhängig, nicht aber von seinem Gesundheitszustand. - Für den Zugang zum modifizierten Standardtarif gelten keine
Altersbeschränkungen.