12.10.2015
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Bundesverband
Dauerthema "Beihilfefähige Höchstbeträge" – Missverständnissen vorbeugen mit schriftlicher Honorarvereinbarung!
Fast täglich erreichen uns Anfragen von Mitgliedern und Patienten, die sich rund um die beihilfefähigen Höchstbeträge und der Höhe des zulässigen Honorars drehen.
Beihilfeberechtigte Patienten sind häufig der Meinung, dass die vom Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlichten Sätze für Physiotherapie Höchstpreise darstellen und vom Praxisinhaber nicht überschritten werden dürften. Hier liegen die Patienten allerdings falsch. Denn: „Die Festlegung von Höchstsätzen in den Beihilfevorschriften des Bundes beinhaltet bewusst keine vollständige Kostendeckung für den Beihilfeberechtigten“, schreibt das zuständige Ministerium.
PHYSIO-DEUTSCHLAND rät: Verlangen Sie ein angemessenes Honorar für Ihre abgegebenen Leistungen an beihilfeberechtigte Patienten. Um Ärger und Missverständnisse bereits vor Behandlungsbeginn vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, das Honorar mithilfe einer Honorarvereinbarung mit dem Patienten zu besprechen und dieses auch schriftlich festzuhalten.
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände informiert aktuell auf seiner Homepage über den aktuellen Stand der Dinge zu diesem Thema. Dort finden Interessierte auch entsprechende Schreiben des Bundesinnenministeriums zu den beihilfefähigen Höchstsätzen
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner vor Ort finden Sie hier.