Mitglied werden
Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft. Danach können Krankenkassen künftig bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten die Eigenbeteiligung der Patienten reduzieren. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen vom 1. April an jährlich 1,3 Milliarden Euro an medizinisch nicht nötigen Ausgaben sparen. Die Arzneikosten waren 2005 um mehr als drei Milliarden Euro gestiegen. Gesundheitsexperten von Union und SPD zeigten sich überzeugt, dass die Patienten trotz Kostenbremse künftig qualitativ hochwertig versorgt werden und die Ärzte weiter Therapien frei wählen können. Kassen sollen für viele Mittel niedrigere Festbeträge zahlen müssen. Dies ist der maximale Betrag, mit dem die Kassen Arzneimittel erstatten. \"Nur wenn ein Arzneimittel eine therapeutische Verbesserung bringt\", müssten die Kassen mehr dafür bezahlen, sagte Marlies Volkmer (SPD). Dies muss allerdings durch klinische Studien nachgewiesen werden. Solche Arzneien sind von der Festbetragsregel ausgenommen. Der BKK Bundesverband rief die Pharmafirmen auf, die entsprechenden Preise tatsächlich zu senken. Verlangt ein Hersteller einen höheren Preis, muss der Patient die Differenz dazugeben. Allerdings haben sich die Hersteller an die Festbeträge gehalten, um keinen Marktanteil zu verlieren. Die Krankenkassen können zudem mit den Herstellern einen speziellen Rabattvertrag abschließen, damit die Arzneimittel mit Preisen über Festbetrag für die Versicherten ohne Mehrkosten verfügbar sind. Arzneimittel mit Preisen von 30 % und mehr unterhalb des Festbetrags können durch Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen von der Zuzahlung befreit werden. Wenn der Versorgungsanteil dieser preisgünstigen Arzneimittel steigt, können sowohl die Versicherten, als auch die Krankenkassen sparen. Diese Regelung verbessert zugleich die Marktchancen kleinerer und mittelständischer Unternehmen, die solche preisgünstigen Arzneimittel anbieten, und fördert damit den Wettbewerb im Arzneimittelmarkt. Mit der Drohung von Honorareinbußen sollen Ärzte notfalls davon abgehalten werden können, unnötig teure Arzneien zu verschreiben. Hingegen wird besonders wirtschaftliches Verordnen kollektiv belohnt (sog. Bonus-Malus-Regelung). Schließlich werden auch die Krankenhäuser verpflichtet, Patienten mit Medikamenten zu entlassen, die der weiterbehandelnde Hausarzt verschreiben kann, ohne sein Budget über die Maßen zu belasten. An Kritik mangelte es allerdings nicht. FDP, Linksfraktion und Grüne lehnten das Gesetz ab. Für die Gesundheitsexpertin von Bündnis90/Die Grünen Birgit Bender wird die Pharmaindustrie mit solchen Mitteln nicht von ihrer Produkt- und Preispolitik abweichen, z.B. nur scheinbar bessere neue Medikamente zu Lasten der Kassen \"in den Markt zu drücken\". Auch die Linkspartei und FDP kritisierten das Gesetz. Nach Ansicht des FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr drohe durch das Gesetz eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Linksfraktions-Gesundheitsexperte Frank Spieth forderte eine Positivliste mit den Medikamenten, die künftig noch erstattet werden sollen.