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14.01.2009 – Bundesverband

Der ZVK richtet ein öffentliches Forum zum Thema „Prüfpflichten“ ein.

Am 06.11. fand auf Einladung des Verbandes der Ersatzkassen ein Workshop zum Thema „Änderung des § 91 Abs. 6 SGB V; Auswirkungen auf die Leistungserbringer im Heilmittelbereich“ statt.

Aus Sicht der Ersatzkassen verfolgte der Workshop das Ziel, mit den Berufsverbänden über das Thema „inhaltliche und formale Prüfpflichten“ zu beraten. Die Ersatzkassen sind der Auffassung, dass durch die Änderung des § 91 Abs. 6 SGB V der Heilmittelerbringer seit dem 01.07.2008 auch verpflichtet sei, die Verordnung inhaltlich zu prüfen. Dem haben die Vertreter des ZVK, der durch den Geschäftsführer und RA Heinz Christian Esser und den dafür zuständigen Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle vertreten war, heftig widersprochen. Nach längerer und kontroverser Diskussion hat man sich darauf verständigt, die Beratungen zu diesem Thema in einer kleinen Arbeitsgruppe zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.

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Thorsten Vogtländer (Krankenkassenfachwirt)
Referat SGB V des ZVK