10.10.2006
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Bundesverband
Deutsche BKK: Weiterhin Insulinanaloga als Kassenleistung
Insulinanaloga bleiben erstattungsfähig durch Kooperation mit Marktführer Lilly.
Diabetiker, die bei der Deutschen BKK versichert sind, können aufatmen. Obwohl laut Arzneimittelrichtlinien kurzwirksame Analoginsuline für Typ 2-Diabetiker nicht mehr erstattungsfähig sind, können Versicherte der Deutschen BKK Insulinanaloga des Herstellers Lilly weiterhin auf Versichertenkarte beziehen. Möglich wurde dies durch einen Direktvertrag der größten Betriebskrankenkasse mit Lilly, Marktführer bei Insulinanaloga.
Bereits vor Monaten begann der Streit um die Erstattungsfähigkeit kurzwirksamer Analoginsuline für Typ 2-Diabetiker, ausgelöst durch einen Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Diesem Bericht zufolge ist der Zusatznutzen kurzwirksamer Analoginsuline gegenüber Normalinsulin nicht wissenschaftlich bewiesen.
Anfang Oktober wurde der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtskräftig, der kurzwirksame Analoginsuline als Kassenleistung für Typ 2-Diabetiker ausschließt. Solange sie teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin, darf der Arzt diese Medikamente ab sofort nur noch in Ausnahmefällen verschreiben.
Durch den Direktvertrag zwischen der Lilly Deutschland GmbH und der Deutschen BKK gilt dieser Ausschluss nicht für Versicherte der größten Betriebskrankenkasse: Die rund 3000 betroffenen Patienten bekommen ab sofort kurzwirksames Analoginsulin von Lilly wie gehabt erstattet. Lydia Krueger, Pressesprecherin der Deutschen BKK, ist zufrieden: „Viele unserer Patienten sind gut auf dieses Insulin eingestellt und möchten eine aufwändige Umstellung auf andere Medikamente vermeiden. Nun kann die wissenschaftliche Diskussion, welches Insulin besser ist, zu Ende geführt werden, ohne dass unsere Patienten darunter leiden müssen.“
Betroffene Versicherte der Deutschen BKK können sich unter 01802 / 18 08 65 beraten lassen (6 Cent pro Anruf).
Quelle: Krankenkassenratgeber