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Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Klinik-Abrechnungssystems 2006 geeinigt. Kern der Vereinbarung ist der Fallpauschalen- oder DRG-Katalog (Diagnosis Related Groups), der im Jahr 2006 insgesamt 954 Fallgruppen enthält. Damit verfügt der im Vergleich zum Vorjahr in Teilen umstrukturierte und erweiterte Katalog über 76 zusätzliche Fallpauschalen. Komplexe Behandlungsgeschehen werden nach Angaben der Beteiligten nun genauer differenziert. Die Selbstverwaltungspartner gehen davon aus, dass dadurch eine adäquatere Vergütung möglich wird. Gleichzeitig erfolgte eine Einigung bei den Abrechnungsbestimmungen und bei der Festlegung von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Pauschalsätzen abgerechnet werden können. Für 2006 wurden insgesamt 83 Zusatzentgelte vereinbart – 12 mehr als im Jahr 2005 (71 Zusatzentgelte). Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) begrüßte die Einigung der Selbstverwaltung über die wesentlichen Einzelheiten der Vergütung von Krankenhausleistungen durch Fallpauschalen im Jahr 2006. Auf eine Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung wie in den Jahren 2002 und 2003 könne damit verzichtet werden Zum ersten Mal haben die Selbstverwaltungspartner auch zwei DRGs für die Abrechnung von teilstationären Krankenhausleistungen mit in den Katalog aufgenommen. Künftig ist eine teilstationäre Dialysebehandlung über eine bewertete Pauschale für Erwachsene und eine unbewertete – d.h. je Krankenhaus zu vereinbarende – Pauschale für Kinder abrechnungsfähig. Ebenfalls erfolgte eine Einigung zu den Deutschen Kodierrichtlinien, die die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren regeln. Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2006 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten in ausgewählten Kliniken kalkuliert. Daran haben den Angaben zufolge 214 Krankenhäuser auf freiwilliger Basis mitgewirkt. Sie lieferten eine Datenbasis von 2,6 Millionen Behandlungsfällen. Mit insgesamt derzeit 1.720 Krankenhäusern werden DRG-Fallpauschalen fast flächendeckend zur Abrechnung von akutstationären Leistungen genutzt. \"Nach zwei Jahren, in denen die Fallpauschalen budgetneutral von den Krankenhäusern angewendet werden konnten, entfalten sie seit dem Jahr 2005 ökonomische Wirkung\", erklärt das BMGS. Die Krankenhausbudgets werden in einem über mehrere Jahre andauernden Prozess schrittweise an die landesweiten Fallpreise angenähert (so genannte Konvergenzphase).