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25.03.2009 – Bundesverband

Direct Access zulässig

VGH Baden-Württemberg erlaubt selbstständige Behandlungen durch Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung
"Dies ist der Durchbruch!" erklärt hierzu Ulrike Steinecke, Vorsitzende des ZVK. "Endlich wird die Qualität unserer Berufsausbildung und unseres therapeutischen Handelns anerkannt. Dies bestätigt unseren eigenständigen Weg zur Therapie auch ohne ärztliche Verordnung."

In den Urteilsgründen heißt es, dass ein Physiotherapeut auch ohne ärztliche Verschreibung in seinem Tätigkeitsfeld physiotherapeutisch tätig werden darf, ohne dabei gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen. Eine vorherige ärztliche Verschreibung sei nur im Leistungsrecht der Krankenkassen, nicht aber im Berufsrecht der Physiotherapeuten erforderlich. Die selbstständige Behandlung durch einen Physiotherapeuten werde deshalb nicht von den Krankenkassen erstattet; sie sei aber zulässig. Patienten haben so die Möglichkeit, die Leistungen des Physiotherapeuten als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Hierzu erklärt Ulrike Steinecke weiter: „Dieses Urteil macht überdeutlich, dass es der Gesetzgeber in der Vergangenheit versäumt hat, klare berufsrechtliche Regelungen für den Heilmittelbereich zu verabschieden. Hierzu besteht doppelter Anlass: Der Sachverständigenrat für die Entwicklung im Gesundheitswesen hat ohnehin gefordert, die Schnittstelle zwischen ärztlicher und nicht-ärztlicher Therapie neu zu definieren - - dies vor allem auch in dem Bereich, der von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Aber auch die Landesregierungen sind gefordert, denn bei ihnen liegt die Zuständigkeit für das Berufsausübungsrecht.“