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19.02.2005 – Bundesverband

G-BA beleuchtet Patientenbeteiligung: „durchmischte Bilanz“

Positiver Einfluss auch auf Heilmittelrichtlinie.
Patientenvertreter können im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auch mitberaten. Das ist eine Errungenschaft der Gesundheitsreform. Allerdings ist deren Kompetenz beschränkt, ein Stimmrecht für Patientenorganisationen ist im G-BA weiterhin umstritten. Entscheidungen treffen nach wie vor die Vertreter der Ärzte/Psychotherapeuten, Krankenkassen und Kliniken. Patientenvertreter können nur Im Konfliktfall ihren Protest äußern. Der Bundesausschusses zieht dennoch eine erste positive Bilanz nach einem Jahr Patientenbeteiligung, Der Gelbe Diese dokumentierte ein G-BA-Hintergrundpapier im Wortlaut. Dazu einige Auszüge: Ergebnisse der Arbeit – eine durchmischte Bilanz „Im Hinblick auf die inhaltlichen Ergebnisse bewerten die maßgeblichen Organisationen das erste Jahr ihrer Beteiligung insgesamt positiv. Dabei gibt es Fragen, bei denen sich die Patientenseite mit ihren Positionen nicht oder kaum hat durchsetzen können, aber auch Beschlüsse, die sich im Patienteninteresse beeinflussen ließen. Die Chronikerrichtlinie – die Richtlinie zur Definition „schwerwiegender chronischer Erkrankungen“, die der alte Bundesausschuss schon 2003 verabschiedet hatte, wurde nach massiver öffentlicher Kritik insbesondere von Seiten der Patientinnen und Patienten 2004 erneut beraten und entsprechend modifiziert. Nunmehr gelten nicht nur der Grad der Behinderung oder die Pflegestufe, sondern auch die Einschränkung der Lebensqualität als Kriterium für den Schweregrad einer chronischen Erkrankung. In einer weiteren Überarbeitung wurden Erleichterungen beim jährlichen Nachweis chronischer Erkrankungen erreicht.“ Fahrkosten zur ambulanten Behandlung – Nachdem die Übernahme von Fahrkosten fast völlig gestrichen werden sollte, war es möglich, für stark in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen sowie für PatientInnen mit einer Grunderkrankung, die häufiger ambulanter Behandlung bedarf, die Kostenübernahme für Fahrten sicherzustellen. Bei der Umsetzung dieser Regelung gibt es allerdings noch immer erhebliche Probleme.“ Heilmittelrichtlinie – Der ursprüngliche Entwurf der Heilmittelrichtlinie hätte in vielen Fällen dazu geführt, dass auch notwendige Weiterbehandlungen vorzeitig hätten abgebrochen werden müssen. Unter maßgeblicher Beteiligung der PatientenvertreterInnen konnte die Richtlinie so verändert werden, dass Versorgungslücken nun weitgehend ausgeschlossen sind. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit – Die Beteiligung der Patientenorganisationen in den Strukturen des neuen Instituts ist aus Sicht der PatientenvertreterInnen vom Gemeinsamen Bundesausschuss unzureichend geregelt worden. In der Satzung ist lediglich ein Recht zur Sicherstellung vorgesehen; das bleibt noch hinter den Beteiligungsrechten im Bundesausschuss selbst zurück. Die Praxis wird zeigen, inwieweit die Einbeziehung der Patientenperspektive in der konkreten Arbeit des Instituts gewährleistet wird. Erste Aufträge an das Institut, davon auch einige auf Initiative der PatientenvertreterInnen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ende 2004 beschlossen.“ Verfahrensordnung – Im Frühjahr 2005 steht die Entscheidung über die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses an, in der die Methodik zur Bewertung medizinischer Verfahren geregelt werden soll. Die Diskussionen des vergangenen Jahres zeigen, dass aus Patientensicht eine schematische Anwendung des Ansatzes der „Evidence based Medicine“ unzureichend wäre, um die Behandlungsqualität angemessen beurteilen zu können. Dabei sollen Aspekte des Patientennutzens im Hinblick auf Lebensqualität und Geschlecht ebenso berücksichtigt werden wie besondere Versorgungsbedarfe von alten, chronisch kranken und behinderten Menschen.“ Erfolgreicher Start der Patientenbeteiligung – Ressourcen jedoch unzureichend „... Die einzelnen benannten Personen, aber auch die sie entsendenden Organisationen erhalten keine zusätzlichen Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die damit verbundene inhaltliche bzw. organisatorische Vor- und Nachbereitung. Sechs Beschlusskörper mit je neun und 25 Unterausschüsse mit bis zu fünf PatientenvertreterInnen sind, zum Teil je nach Beratungsgegenstand themenspezifisch neu zu besetzen. Allein die Gewährleistung des gesetzlich vorgeschriebenen Einvernehmens unter den maßgeblichen Organisationen bei der Benennung dieser sachkundigen Personen erfordert erheblichen Koordinierungsaufwand. .... Die maßgeblichen Organisationen der Patientinnen und Patienten halten daher eine angemessene finanzielle Aufwandsentschädigung für die benannten sachkundigen Personen und eine spezielle Zuwendung für die Organisation der Patientenbeteiligung auf Bundesebene für unbedingt notwendig.“