14.10.2005
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Bundesverband
GEK- Heil- und Hilfsmittelreport 2005
Die Gesamtausgaben der GEK im Bereich der Heilmittel sind von 2003 bis 2004 zwar angestiegen, gleichzeitig erhöhte sich aber auch die Anzahl der Versicherten
Zum zweiten Mal hat die Gmünder Ersatzkasse in Zusammenarbeit mit dem Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen eine Analyse über die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Heil- und Hilfsmittelbereich veröffentlicht. Der Report hat dabei insbesondere die drei Forderungen des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen zum Schwerpunkt der Untersuchungen gemacht:
1. Transparenz der Ausgaben in den einzelnen Gruppen von Heil- und Hilfsmitteln
2. Eine personenbezogene Versorgungsforschung des gesamten Behandlungsgeschehens, um besser erkennen zu können, ob z.B. Heilmittel ergänzend oder ersetzend zur Arzneimitteltherapie eingesetzt werden und
3. Analysen zur Unter-, Über- und Fehlversorgung, weil auch in diesen Versorgungsbereichen Defizite in der Qualität vermutet werden müssen, schon erkennbar an den großen regionalen Unterschieden in der Nutzung von Heil- und Hilfsmitteln.
Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse für den Bereich der Versorgung mit Heilmitteln aus dem Bereich der Physiotherapie
Im Kapitel „Heilmittelmittel im Leistungskatalog der GKV“ findet sich zu Anfang ein interessanter Hinweis zur Beschreibung von Heilmitteln. So schreibt der Autor auf Seite 22 „Die Heilmittelversorgung ist, wie die Versorgung in anderen Bereichen, abhängig von der Strukturqualität der Leistungserbringer, also von deren Qualifikationen, aber auch deren Motivation.“
In Zeiten, in denen Krankenkassen unzählige Abrechnungen von Leistungserbringern unberechtigt absetzen, unangemeldete Praxisüberprüfungen gefordert und teilweise über Jahre hinweg berechtigte Gebührenerhöhnungen abgelehnt werden, stellt sich schon die Frage, wie diese Motivation in den Praxen gefördert werden soll. Die Angst des Angestellten, seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder die Ungewissheit des Praxisinhabers, wie viele Verordnungen die Krankenkasse bei der nächsten Abrechnung absetzen werden, scheinen hier nicht besonderes förderlich zu sein. Auch die aus Sicht der Leistungserbringer überwiegend fiskalisch geprägten Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses tun hier ihr Übriges, um die Motivation in den Praxen zu fördern.
Spannend zu beobachten wird in den nächsten Jahren sicherlich sein, wie die gemeinsame Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen sowie Gesetzgeber auf den bereits jetzt absehbaren Mehrbedarf an Heilmitteln reagieren werden. So wird auf Seite 25 festgestellt, dass „wegen der ansteigenden Prävalenz bestimmter Krankheiten, wie z.B. Diabetes mellitus, arteriellen Gefäßkrankheiten und Demenz in Zukunft sicherlich auch mit einem Anstieg der Heilmittelleistungen gerechnet werden muss.“ Bereits seit dem Jahr 2001 wird vom Sachverständigenrat z.B. auf die Unterversorgung von behinderten Kindern in Behinderteneinrichtungen hingewiesen. Wozu solche Hinweise in der Praxis führen können, zeigte sich bei der Überarbeitung der Heilmittelrichtlinien zum 1. Juli 2004. Hier sollte die Versorgung behinderter Kinder in diesen Einrichtungen gänzlich gestrichen werden!
Zu den Ausgaben der GEK im Einzelnen
Die Gesamtausgaben der GEK im Bereich der Heilmittel sind von 2003 bis 2004 zwar um 8,5 Prozent angestiegen, gleichzeitig erhöhte sich aber auch die Anzahl der Versicherten um 6,5 Prozent. Bereinigt um diesen Faktor sind damit die Gesamtausgaben für Heilmittel pro 100 Versicherte um insgesamt 1,25 Prozent gestiegen (Männer 1,73 Prozent, Frauen 0,49 Prozent).
Während Heilmittel lediglich von etwa 20 Prozent der Versicherten in Anspruch genommen wurden, werden Arzneimittel von rund 70 Prozent der Versicherten verwendet. Insbesondere die Versicherten in den Altersklassen zwischen dem 60. – 70. Lebensjahr und dem 70. – 80. Lebensjahr nehmen dabei Leistungen aus dem Heilmittelbereich in Anspruch.
Untersucht wurde auch das unterschiedliche Verordnungsverhalten der Vertragsärzte in den verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen. So liegen beispielsweise die Ausgaben für Heilmittel in Sachsen und Nordbaden um bis zu 28 Prozent über den durchschnittlichen Ausgaben, die Ausgaben in Thüringen, Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt aber zum Teil deutlich über 30 Prozent darunter. Die Autoren kommen daher zu dem Schluss, mehr Therapieempfehlungen und Leitlinien bei der Verordnung von Heilmittel einzusetzen, um damit die vermutbare Über- und Fehlversorgung abzubauen und Unterversorgung auszugleichen. Dieser Hinweis dokumentiert erneut, wie wichtig die bereits langjährige Mitarbeit des ZVK an entsprechenden Leitlinien der ärztlichen Gesellschaften zu bewerten ist. Diese werden vermutlich in absehbarer Zeit stärkeren Einfluss auf das ärztliche Verordnungsverhalten nehmen.
Die Einflüsse auf die Heilmittelverordnung mit der Einführung der neuen Heilmittelrichtlinien zum 1. Juli 2004 wurden ebenfalls untersucht
Mit der Überarbeitung der Heilmittelrichtlinien wurde für den Vergleichszeitraum 3. Quartal 2003 zum 3. Quartal 2004 ein Rückgang der Heilmittelausgaben (insbesondere im Bereich Physiotherapie) um - 8,1 Prozent festgestellt. Die Ausgaben für Logopädie hingegen sind weiter stark um 18 Prozent gestiegen. Bedingt durch den starken Anstieg der Ausgaben für die Ergotherapie widmet sich der diesjährige Report diesem Segment besonderes intensiv.
Nähere Informationen findet der interessierte Leser unter www.gek.de/presse/studien/index.html.