Mitglied werden
28.01.2010 – Bundesverband

Geld vom Staat für Weiterbildung

Zum Jahresbeginn 2010 hat die Bundesregierung die Bildungsprämie von bisher 154 Euro auf 500 Euro erhöht. Auch Physiotherapeuten können von dieser staatlichen Finanzspritze profitieren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt, um die beruflichen Chancen jedes einzelnen durch Weiterbildung zu verbessern.

Einen sogenannten Prämiengutschein können sowohl Angestellte als auch Selbstständige erhalten. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragsstellers darf 25.600 Euro nicht übersteigen. Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten liegt die Obergrenze bei 51.200 Euro.
  2. Es muss ein Beratungsgespräch in einer der 600 Beratungsstellen stattgefunden haben. Die Mitarbeiter dieser Beratungsstellen prüfen unbürokratisch und schnell die Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel. In der Regel reicht es, den Lohnsteuerjahresausgleich und den Personalausweis vorzuzeigen. Danach erhält der Antragsteller den Prämiengutschein.

Der Staat übernimmt mit dem Prämiengutschein die Hälfte der Weiterbildungskosten. Seit dem 1. Januar 2010 ist die maximale Höhe des Zuschusses von 154 Euro auf 500 Euro gestiegen. Kostet beispielsweise eine Weiterbildung 250 Euro, so erhält man durch die Bildungsprämie 125 Euro vom Staat als Förderung. Bei Weiterbildungskosten von 1.700 Euro, erhält man die maximale Geldsumme von 500 Euro als Zuschuss.

Einen Überblick über weitere Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen und welche Bundesländer zusätzliche Förderprogramme anbieten, erhalten Sie in einem ausführlichen Artikel zu diesem Thema in der Märzausgabe des ZVK-Journals. Erscheinungstermin ist der 15. März 2010.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und den Beratungsstellen vor Ort erhalten Interessierte unter der kostenlosen Rufnummer 0800/2623 000 und im Internet unter www.bildungspraemie.info.