Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf

Langfristiger Heilmittelbedarf
Mit der Ergänzung der Diagnoseliste erweitert sich der Kreis der gesetzlich Versicherten, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt. Heilmittel, beispielsweise Physio- und Ergotherapie, können dann wiederholt für jeweils 12 Wochen verordnet werden. Unnötige Arztbesuche und eine Unterbrechung der fortlaufend benötigten Heilmitteltherapie werden mit der Anerkennung des langfristigen Bedarfs vermieden.
Ab wann gilt die ergänzte Diagnoseliste des G-BA?
Die ergänzte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf soll ab 1. Januar 2023 gelten. Vorher sind noch folgende Schritte notwendig: Der G-BA wird seine Ergänzungen dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorlegen. Wird der Beschluss nicht beanstandet, kann er im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zu dem genannten Stichtag in Kraft treten.
Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1073/
aktulle LIste