18.03.2021
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Bundesverband
Gemeinsamer Bundesausschuss erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf
In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf um sieben Diagnosen erweitert.

In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:
- Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
- Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
- blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
- Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
- Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
- angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
- schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Dieser Änderungsbeschluss tritt voraussichtlich zum 01. Juli 2021 in Kraft.