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18.03.2021 – Bundesverband

Gemeinsamer Bundesausschuss erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf

In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf um sieben Diagnosen erweitert.

In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:

  • Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
  • Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
  • blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
  • Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
  • Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
  • angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
  • schwere Verbrennungen oder Verätzungen

Dieser Änderungsbeschluss tritt voraussichtlich zum 01. Juli 2021 in Kraft.

Die komplette Pressemitteilung finden Interessierte hier.