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20.11.2005 – Bundesverband

Grippeschutzimpfung

Wildwuchs bei Kostenübernahme der Krankenkassen
Obwohl von Ärzten und Gesundheitsämtern kräftig die Werbetrommel für Grippeschutzimpfungen gerührt wird, kommen nicht alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen für die Kosten auf, schreibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrer Pressemitteilung vom 17.11.2005. Laut einer Befragung der Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Sachsen bei 259 Krankenkassen in den genannten Bundesländern sieht rund ein Fünftel der Versicherer die Schutzimpfung nicht als Kassenleistung an. Auch bei der Frage, ob für die Impfung die Praxisgebühr fällig wird, herrscht Wildwuchs: Nur knapp die Hälfte der Kassen gibt an, dass die Impfung als Maßnahme zur Vorsorge kostenlos sei. „Der uneinheitliche Umgang der Krankenkassen mit Grippeschutzimpfungen darf nicht zu Lasten von Patienten gehen“, kritisieren die Verbraucherzentralen das unterschiedliche Kassengebaren: „Zumindest bei Risikopatienten sollten alle Kassen die medizinisch empfohlene Schutzimpfung gegen Influenza als Versicherungsleistung übernehmen. Außerdem müssten deren Mitarbeiter längst wissen, dass alle Impfungen von der Regelung zur Praxisgebühr ausgenommen sind.“ Der willkürliche Umgang der Kassen mit Grippeschutzimpfungen erklärt sich dadurch, dass dieser Schutz bislang als freiwillige Sachleistung gilt, die je nach Satzung gezahlt oder abgewiesen wird. Wie sich diese Kann-Regelung in der Praxis auswirkt, wollten die Verbraucherschützer telefonisch von 259 regionalen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen wissen: 187 (72 Prozent) gaben an, dass sie alle Kosten tragen, 56 (22 Prozent) lehnen diese ab, und zwölf wollen erst die medizinischen Voraussetzungen mit den Ärzten klären, bevor sie deren Rechnungen übernehmen. Drei Kassen zahlen nur den Impfstoff, eine weitere kann zu den Kosten nichts sagen. In der Regel zahlen Kassen, die die Vorsorgemaßnahme übernehmen, sämtliche Kosten für den Impfstoff und die Behandlung. Zwölf Krankenkassen rechnen dabei allerdings nicht über die Chip-Karte, sondern per Privatrechnung ab. Mögliche Nachteile für Patienten: Händigen Ärzte ihren Kassenpatienten eine Rechnung über die Grippeschutzimpfung aus, kann es sein, dass die Versicherten die Kosten für Impfung und Impfstoff zunächst vorstrecken und sich anschließend den Betrag bei ihrer Kasse wiederholen müssen. Viele Kassen erstatten bei dieser Abrechnungsvariante aber nicht immer den vollen Rechnungsbetrag. 23 Krankenversicherer (12 Prozent) räumen ein, dass sie bei einer Privatkostenabrechnung die Kosten nicht oder nur anteilig zahlen. Dass die Grippeschutzimpfung eine anerkannte Vorsorgeleistung ist und folglich keine Praxisgebühr erhoben werden darf, hat sich zudem bei vielen Kassen noch nicht herumgesprochen. Auf die Frage, ob Patienten hierfür auch das Praxisgeld bezahlen müssen, sagen 68 Kassen (30 Prozent): „Ja, muss gezahlt werden“. 110 Kassen (48 Prozent) schließen mit Verweis auf die Vorsorgemaßnahme eine Gebühr aus. 35 Versicherer (15 Prozent) tun dies allerdings nur dann, wenn der Arzt lediglich impft und keine weiteren Leistungen erbringt – also weiter berät oder die Impftauglichkeit feststellt. Angesichts des uneinheitlichen Kassengebarens in den drei Bundesländern appellieren die Verbraucherzentralen an die gesetzlichen Versicherer, die Kosten für Grippeschutzimpfungen einheitlich abzurechnen und für eine bessere Informationsqualität zu sorgen: „Patienten dürfen nicht aufgrund von Ungereimtheiten im Gesundheitswesen ungerechtfertigt zur Kasse gebeten werden. Vor allem Finanzschwache, denen von Ärzten eine Impfung empfohlen wird, können unter Umständen die Kosten dafür nicht aufbringen.“ Um hier vor Überraschungen sicher zu sein, sollten sich Impfwillige zuvor bei ihrer Kasse bzw. bei ihrem Arzt über die Höhe der Kosten informieren.