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28.05.2009 – Bundesverband

<font color=\"red\">Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2009</font>

Die Neuordnung der Aufgabenverteilung: Zwischen Alleinvertretungsansprusch und Patientensicherheit
Berlin - In einer Veranstaltung zur „Neuordnung von Aufgaben und Kompetenzen zwischen Ärzten und nichtärztlichen Heilberufen“ diskutierte Ulrike Steinecke, Vorsitzende des ZVK, mit Vertretern der Pflege und Ärzteschaft.
Einhellige Meinung bestand darüber, dass die Person eine Tätigkeit ausführen sollte, die es am besten kann. Nur: Sie muss es auch dürfen. Wichtige Voraussetzungen für die Übertragung von Kompetenzen sind eine genaue Definitionen der Tätigkeiten, eine notwendige Qualifikation, aber auch festgeschriebene Standards in Form von Leitlinien oder Checklisten.

Trotz des von Dr. Theodor Windhorst, Ärztekammer Westfalen-Lippe, geäußerten Alleinvertretungsanspruch der Ärzteschaft in Diagnose und Therapie, waren sich die die Teilnehmer einig: Eine interprofessionell gestaltete und qualifizierte Neuordnung der Aufgaben gefährdet nicht die Sicherheit der Patienten.
Ulrike Steinecke machte deutlich, dass die Profession des Physiotherapeuten bereits jetzt schon ein hoch spezialisierter Beruf ist und eine qualifizierte Befundaufnahme zum Alltag gehört.

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Auch Hedwig Francois-Kettner, Pflegedirektorin an der Charité Berlin, hob hervor, dass man in der Praxis bereits viel weiter sei als auf Funktionärsebene. In der Klinik, aber auch in der niedergelassenen Arztpraxis bewältigt man den Arbeitsalltag durch die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen und das ohne Qualitätsverlust.

Einig war man sich auch darüber, dass die Übertragung von Kompetenz und Verantwortung zwangsweise mit einer Anpassung der Honorierung einhergehen muss. Frau Francois-Kettner regte darüber hinaus an, gemeinsame Ausbildungsabschnitte zu forcieren. Das fördert nicht nur Kompetenzen sondern auch die Kommunikation innerhalb der Heilberufe.

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Hedwig Francois-Kettner (li.) und Ulrike Steinecke (re.)

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