20.04.2018
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Bundesverband
Heilmittelkatalog / Heilmittelrichtlinie: PHYSIO-DEUTSCHLAND fordert weniger Bürokratie und mehr therapeutische Freiheit!
Fehlerhafte Verordnungen, erhöhter Abstimmungsbedarf mit den verordnenden Ärzten und Absetzungen durch die Krankenkassen – alles Gründe für Ärger und hohen, unbezahlten Zeitaufwand in der Praxis. Für PHYSIO-DEUTSCHLAND steht fest: Verbesserungen müssen her!

Mit einem Aufruf, hat PHYSIO-DEUTSCHLAND online und auf Facebook alle Physiotherapeuten aufgefordert, aus der täglichen Praxis im Umgang mit fehlerhaften Verordnungen zu berichten. Der Rücklauf war enorm!
"Vielen Dank an alle, die unserem Aufruf gefolgt sind. Aus den Rückmeldungen und unseren eigenen Erfahrungen haben wir einen umfangreichen Forderungskatalog zusammengestellt und haben die Gespräche mit den Krankenkassen intensiviert", erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.
Bundesdelegiertenkonferenz verabschiedet einstimmig Resolution zur Entbürokratisierung der Heilmittelversorgung
Per Resolution hat die Bundesdelegiertenkonferenz von PHYSIO-DEUTSCHLAND einstimmig konkrete Forderungen zur Entbürokratisierung zusammengefasst und einstimmig beschlossen. Die Forderungen fließen in die aktuellen Gespräche mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Überarbeitung des Heilmittelkatalogs/der Heilmittelrichtlinie und der Rahmenempfehlungen ein. Hier die wesentlichen Forderungen im Überblick:- Weniger Diagnosegruppen – Beispiel: WS1/WS2 sollen zu einer Diagnosegruppe zusammengefasst werden
- Es muss das Prinzip gelten: Neuer Arzt = neuer Regelfall
- mehr Flexibilität bei der vom Arzt vorgegebenen Behandlungsfrequenz
- mehr zeitlicher Spielraum beim Behandlungsbeginn
- Ändert eine Kasse das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, dann soll die Kasse den Arzt darüber informieren
- Die medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls soll nur noch dann vom Arzt angegeben werden, wenn die Krankenkasse die Verordnung auch tatsächlich auf ihre Notwendigkeit hin prüft
- Die Regelung „behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen = neuer Regelfall“ muss vereinfacht werden