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07.11.2016

Heilmittelverordnungen: neue Arztsoftware soll ab Januar 2017 formale Fehler vermeiden

Falsch oder unvollständig ausgefüllte Verordnungen sind in der Praxis derzeit leider die Regel. Ab Januar 2017 soll nun Schluss sein mit dem enorm hohen bürokratischen Aufwand für Korrekturen an Heilmittelverordnungen. Prüfung und Nachbesserung kosten Zeit und Nerven und führen nicht selten zu finanziellen Einbußen für Praxisinhaber bei der Abrechnung fehlerhafter Verordnungen mit den Krankenkassen.

Um Abhilfe zu schaffen, hat der Gesetzgeber im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Sommer 2015 die Einführung einer neuen zertifizierten Arztsoftware beschlossen, die alle wichtigen Regelungen und Informationen zu Heilmittelverordnungen enthalten muss (§ 73 Absatz 8 Sätze 9, 10  Sozialgesetzbuch V). Ziel ist es, formale Fehler bei der Ausstellung einer Verordnung zu verhindern.

"Mit der Umsetzung der neuen Arztsoftware wird einer langjährigen Forderung von uns nun endlich Rechnung getragen. Formale Fehler auf Verordnungen gehören damit ab 1. Januar 2017 der Vergangenheit an. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung in unserem Bereich", unterstreicht Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie, die Notwendigkeit dieser Maßnahme.

System unterstützt den Arzt und entlastet Physiotherapeuten

Was die Software können soll und muss, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband in einem Anforderungskatalog festgelegt. Dieser bildet die Grundlage für die Entwicklung der Software, die erst nach Zertifizierung durch die KBV am Markt zugelassen ist. Der Zertifizierungsprozess ist derzeit in vollem Gang.

Im Programm hinterlegt sind die Heilmittel-Richtlinie, der Heilmittelkatalog, die ICD10-Code-Stammdatei sowie Regelungen zu Praxisbesonderheiten beziehungsweise langfristigem Heilmittelbedarf. Die neuen Programme haben Pflichtfunktionen und optionale Funktionen. Der Arzt kann bestimmte Voreinstellungen wie beispielsweise Therapiebericht oder Hausbesuch vornehmen oder auch langfristige Genehmigungen der Krankenkassen zu einzelnen Patienten hinterlegen.

Das Programm prüft am Ende, ob alle Pflichtangaben erfolgt sind und alle Bestimmungen wie zum Beispiel Verordnungsmenge eingehalten werden. Falls Unregelmäßigkeiten auftauchen, weist das Programm vor dem Speichern und Drucken der Verordnung darauf hin.

Der Einsatz der neuen Software ist für alle Ärzte ab dem 01. Januar 2017 verpflichtend und wird in den Arztpraxen im Rahmen von Updates der bestehenden Praxisprogramme durchgeführt. Probleme bei der Einführung sollte es nicht geben, da Updates an Computerprogrammen auch in Arztpraxen regelmäßig vorkommen. "Wir gehen davon aus, dass sich Ärzte und deren Mitarbeiter schnell an die neue Handhabung gewöhnen und die Vorteile darin erkennen", ist sich Andrea Rädlein sicher.

Ändert sich etwas für Physiotherapeuten in unseren Praxen? Ja, und zwar im positiven Sinne: formale Fehler an der Verordnung sollten dann endlich der Vergangenheit angehören!