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28.10.2014

Hinweis für Praxisinhaber:

Fehlerhafte Bedruckung von Rezepten mit einem Verordnungsdatum ab dem 01.10. könnten zu Abrechnungsproblemen führen!


Seit dem 01. Oktober 2014 ist die Bedruckung der Zeile 6 des Personalienfeldes der Verordnungsvordrucke neu geregelt. Grund dafür ist die Umstellung von der Krankenversicherungskarte auf die elektronische Gesundheitskarte ab Januar 2015.

Betroffen von den geänderten Bedruckungsvorschriften sind

  • das Institutions-Kennzeichen (IK) der Krankenkasse,

  • die Versichertennummer und

  • das Statusfeld.

Nähere Informationen zu den Änderungen finden Interessierte auch auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder direkt hier.

Fehlerhafte Übertragung an die Krankenkassen vorbeugen

Nach uns vorliegenden Informationen ist es bei der Umstellung auf das neue Format der Gesundheitskarte bei einigen Praxisverwaltungssystemen (PVS) vorübergehend zu verschiedenen Problemen gekommen. So drucken einige Praxisverwaltungssysteme beispielsweise das Krankenkassen-IK anstatt 9- lediglich 7-stellig aus. Andere PVS drucken kein Leerzeichen zwischen Krankenkassen-IK und Versichertennummer aus. Auch der Versichertenstatus wird bei einigen Programmen falsch aufgedruckt.

Wenn diese Fehler nicht von den Selbstabrechnern unter unseren Praxen erkannt werden und es damit zu einer fehlerhaften Übertragung in die elektronische Abrechnung kommt, besteht die Gefahr der Abweisung der Abrechnung durch die Krankenkassen. Allen Selbstabrechnern unter unseren Praxen raten wir daher, alle Verordnungen, die ab dem 01. Oktober ausgestellt wurden, besonders sorgsam auf mögliche Fehler hin zu prüfen.

Dies ist ein Beispiel mehr dafür, dass beim Thema fehlerhafte Heilmittelverordnung dringender Handlungsbedarf besteht. Die Ärzte produzieren bei der Ausstellung von Verordnungen Fehler am laufenden Band, und wir sollen es dann ausbaden. Aus unserer Sicht kann es einfach nicht sein, dass solche Fehler stets zu Lasten der Physiotherapiepraxen gehen. Zum Glück hat die Politik dies erkannt und wird hierzu in unserem Sinne und zu unserem Schutz gesetzlichen Regelungen beschließen, die zu deutlich weniger fehlerhaften Verordnungen führen wird  (siehe Netzmeldung "Koalition hält Wort: GKV-VSG bringt Erleichterung im Heilmittelbereich"). Für die Zwischenzeit können  wir nur hoffen, dass unser Hinweis hilft, Absetzungen in unseren Mitgliedspraxen zu verhindern.

Thorsten Vogtländer
Referat SGB im Deutschen Verband für Physiotherapie