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20.04.2009 – Bundesverband

KBV und Krankenkassen streichen Leistungen aus dem Regelleistungsvolumen

Gesprächsleistungen für Psychiater werden aus dem Regelleistungsvolumen herausgenommen.
"Wir sind einige kleine Schritte vorangekommen." So hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die heutige Sitzung des Bewertungsausschusses kommentiert. Vertreter von Ärzteschaft und Krankenkassen einigten sich darauf, bestimmte Leistungen aus den Regelleistungsvolumen (RLV) herauszunehmen, so beispielsweise Gesprächsleistungen für Psychiater.

Zudem haben die Verhandlungspartner der KBV und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart, die Patientenversorgung in vertragsärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften weiterhin zu fördern. Dazu wird das praxisbezogene RLV für fach- und schwerpunktgleiche Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe um zehn Prozent erhöht. Für fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen beziehungsweise Schwerpunkte erhöht sich das RLV um fünf bis maximal 40 Prozent.    Diese Beschlüsse gelten ab 1. Juli.

Quelle: KBV