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20.12.2012 – Bundesverband

Knappschaft verzichtet (teilweise) auf Genehmigung bei Langfristgenehmigungen

Für alle Verordnungen, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgestellt werden, verzichtet die Knappschaft auf die Genehmigungspflicht bei Langfristgenehmigungen nach § 32 Abs. 1 a SGB V i.V.m. § 8 Abs. 5 HMR.

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