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23.01.2006 – Bundesverband

Korrekturen des Arzneimittel-Spargesetzes zeichnen sich ab

Bei günstigen Medikamenten könnte Zuzahlung wegfallen
Das Arzneimittel-Spargesetz der Bundesregierung wird möglicherweise ergänzt und nachgebessert. Nach Gesundheitspolitikerinnen von SPD und CDU plädierte auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) dafür, Patienten von der Zuzahlung für besonders preisgünstige Arzneimittel zu befreien. Auf diesem Wege sei ein «beachtlicher Einsparbetrag» zu erreichen, sagte Kauder der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». Skeptisch äußerte Kauder sich über die geplante Bonus-Malus-Regelung, die das Verhalten der Ärzte bei der Verschreibung von Medikamenten steuern soll. Demnach soll diese Regelung weiter gefasst werden. Bislang ist geplant, dass Ärzte finanzielle Abschläge in Kauf nehmen müssen, wenn sie bestimmte durchschnittlichen Therapiekosten um mehr als fünf Prozent überschreiten. Der Wert solle auf 10 bis 15 Prozent angehoben werden. Außerdem wird darüber nachgedacht, im Entlassungsbericht des Krankenhauses für Patienten nicht das Medikament, sondern nur noch den Wirkstoff nennen zu lassen, berichtete die \"Berliner Zeitung\". Grund sei, dass Krankenhäuser häufig teure Präparate nutzten, weil sie diese von der Pharmaindustrie sehr günstig bekämen. Niedergelassene Ärzte haben wiederholt über Probleme geklagt, den Patienten anschließend preisgünstigere Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen schmackhaft zu machen. Die Befreiung der Patienten von der Zuzahlung zu preisgünstigen Arzneimitteln hatten die Betriebskrankenkassen im Namen aller Kassen vorgeschlagen. Danach könnten sich Patienten entscheiden, ob sie ein teures Medikament nehmen und zuzahlen oder lieber auf ein günstiges ohne Zuzahlung zugreifen wollen. Stiege dadurch der Anteil der besonders günstigen Verordnungen von heute 10 Prozent auf 30 Prozent, würden nach BKK-Angaben rund 1,4 Milliarden Euro gespart. Die Patienten könnten je nach Preislage der Arznei zwischen fünf und zehn Euro je Präparat sparen./dpa