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13.10.2008 – Bundesverband

Neue Beitragssätze ab 2009 stehen fest

Am 7. Oktober hat die Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der neuen Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht.
Die Verordnung, die am 29.Oktober endgültig beschlossen werden soll, bildet die gesetzliche Grundlage für den ab 2009 startenden Gesundheitsfonds als neuem Finanzierungsmodell in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Der ab dem 1.1.2009 für alle gesetzlich Versicherten geltende einheitliche Beitragssatz wurde auf 14,6 % festgelegt. Er wird weiterhin zu 50% vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer entrichtet. Der ebenfalls einheitliche ermäßigte Beitragssatz wird 14,0 % betragen.Hinzu kommt der bislang auch geltende Sonderbeitrag von 0,9%, den die Versicherten weiterhin allein aufbringen müssen.

Damit beläuft sich der neue Kassenbeitrag insgesamt auf 15,5 % ( ermäßigt 14,9 % ).
Nach langem Spekulieren und endlosen Diskussionen steht nun also fest, dass die Krankenversicherung für ca. 90% der gesetzlich Versicherten in Deutschland zum neuen Jahr teurer, im Einzelfall erheblich teurer wird. Für ca. 200.000 Versicherte ändert sich nichts und eine Minderheit von ca. 3,5 Mio Versicherten wird zukünftig weniger bezahlen.

Wie hoch die monatliche Belastung für den Posten Krankenversicherung am Ende tatsächlich wird, darüber entscheidet auch die Wirtschaftlichkeit der Kasse. Denn diese hat die Möglichkeit, finanzielle Prämien an ihre Mitglieder auszuschütten. Einige Krankenkassen haben im Vorfeld des Gesundheitsfonds solche Prämienzahlungen bereits angekündigt.
 
Im umgekehrten Fall kann die Krankenkasse, wenn sie mit den aus dem Fonds zugewiesenen Mitteln nicht auskommt, von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf maximal 1 % vom Brutto betragen und wird vorraussichtlich nicht für mitversicherte Familienmitglieder und Kinder erhoben. Sozial Schwache und Menschen in Härtefallsituationen werden ebenfalls von diesem Zusatzbeitrag befreit.

Eine mögliche Antwort auf den Zusatzbeitrag ist ein sofortiger Kassenwechsel, den der Gesetzgeber in diesem Fall ausdrücklich vorgesehen hat.

Quelle: krankenkassenratgeber.de