Neuer Aushilfslohn ab dem 01. Oktober 2022! – Erhöhung der steuerfreien Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro

Die Verdienstgrenze darf gelegentlich, wenn es ein vorhersehbares Überschreiten ist, gesetzlich bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden. Dann darf der Verdienst in dem Kalendermonat der Überschreitung maximal das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.040 Euro) betragen, so dass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijobgrenze möglich sein wird. Eine Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.
"Midijob“-Grenze wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben.
Ein Midijob liegt vor, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen.
Im neuen Übergangsbereich werden Arbeitgeber stärker belastet als heute. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin beläuft sich im unteren Bereich des Übergangsbereichs (ab 520,01 Euro) wie bei Minijobs auf circa 28 Prozent und wird gleitend bis 1.600 Euro auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.