Oesingmann: BFB begrüßt Aufstiegsstipendien-Förderprogramm
„Das deutsche duale Berufsausbildungssystem gewinnt immer weiter an Attraktivität. Auch die Freien Berufe bekennen sich seit jeher zu diesem Exportschlager. Das duale System bringt sowohl die Ausbildenden als auch die Auszubildenden in eine Win-Win-Situation.
Tausende junge Menschen werden durch eine duale Berufsausbildung hervorragend qualifiziert. Allerdings aber wagen viel zu wenige von ihnen anschließend den Schritt, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Vielfach ist dieser Karriereschritt den Abiturienten vorbehalten, wenngleich auch beruflich Qualifizierte häufig die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, ein Studium zu absolvieren.
Der BFB begrüßt das Programm „Aufstiegsstipendien“ ausdrücklich. Es ist ein Beitrag zur Förderung der Durchlässigkeit von beruflicher zu akademischer Bildung sowie zur Steigerung der im internationalen Vergleich nach wie vor zu geringen Studierendenquote in Deutschland. Gleichwohl muss aber immer die Qualität der Ausbildung an erster Stelle stehen. Eine Erhöhung der Studierendenquote um jeden Preis wird abgelehnt.“
Zum Hintergrund:
Das Förderprogramm „Aufstiegsstipendien“ soll diese Durchlässigkeit von beruflicher zu akademischer Qualifizierung erhöhen, um mehr qualifizierte junge Menschen an die Hochschulen zu bringen. Diese Begabtenförderung ist folgerichtig verwaltungstechnisch angesiedelt bei der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB), deren Gesellschafter u. a. der BFB ist.
Die SBB vergibt seit 1991 Stipendien an Jugendliche, die ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ abgeschlossen haben. Ferner hat der BFB mit dafür gesorgt, dass seit 1999 auch besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen in die Begabtenförderung berufliche Bildung aufgenommen werden. Durch die Übernahme einer weiteren Begabtenzielgruppe über das Aufstiegsstipendien-Programm erweitert sich das Tätigkeitsfeld der SBB.
Voraussetzung für eine Bewerbung für ein Aufstiegsstipendium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit und überdurchschnittliche Qualifikationen.
Wer das dreistufige Auswahlverfahren übersteht, kann mit einem Stipendium für ein Vollzeitstudium in Höhe von 650 EUR/Monat rechnen. Dieses ist im Gegensatz zum BaföG nicht rückzahlungspflichtig. Auch berufsbegleitende Studiengänge können bis zu einem Betrag von 1.700 EUR jährlich gefördert werden.
Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Altersbeschränkung verzichtet, da das Programm gerade auch Bewerber ansprechen soll, die jahrelang bereits im Berufsleben gestanden haben. Diese sollen zur – nachträglichen – Aufnahme eines Studiums motiviert werden.
Weitere Informationen zu dem Programm sind im Internet abrufbar unter www.begabtenfoerderung.de
Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund eine Million selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 136 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften 9,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.