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23.01.2007 – Bundesverband

\"Ohne Praxisbesonderheiten wird die Rationierung sichtbar\"

In Baden-Württemberg vereinbaren KV und Kassen Richtgrößen für Heilmittel / KV-Vorstand Geldmacher rügt Verweigerungshaltung der Kassen.

Bei der Verordnung von Heilmitteln im laufenden Jahr hat die KV Baden-Württemberg eine gute und eine schlechte Botschaft: Die Kassen haben sich geweigert, Praxisbesonderheiten zu vereinbaren. Allerdings ist die Datenlage bei Heilmitteln so schlecht, dass "man darauf in der Regel keine Prüfung aufbauen kann", sagt KV-Vorstand Dr. Jan Geldmacher.

Geeinigt haben sich KV und Kassen in Baden-Württemberg über ein Ausgabenvolumen für Heilmittel von 546 Millionen Euro. Als Basis wurden die Soll-Ausgaben des Jahres 2005 genommen, die höher lagen als die tatsächlichen Ist-Ausgaben dieses Jahres. Die Ausgabenobergrenze wurde für 2006 um 1,25 Prozent und für 2007 nochmals um zwei Prozent erhöht.

Erstmals wurden für 2007 landesweit einheitliche Richtgrößen festgelegt. Die Richtgröße beträgt für Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten 10,91 Euro (Rentner: 26,26). Gebildet wurde dieser neue, landesweite Wert aus dem arithmetischen Mittel der alten Richtgrößen in den vier Bezirksdirektionen, plus einem Aufschlag um 3,25 Prozent.

Geldmacher ärgert sich, dass die Krankenkassen sich geweigert hätten, Praxisbesonderheiten zu vereinbaren - dies gelte im übrigen nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch auf Bundesebene. Für den KV-Vorstand ist dies unverständlich: "Schließlich sollen nur Schwerkranke, die eine Dauerbehandlung benötigen, aus der Richtgröße herausgenommen werden. Wenn die Kassen das nicht wollen, dann wird die Rationierung sichtbar werden", sagt Geldmacher.

Überschreitet der einzelne Arzt seine individuelle Ausgabenobergrenze um mehr als 25 Prozent, dann können ihm Sanktionen drohen. Zeitnahe, zuverlässige Daten, die es Vertragsärzten erlauben würden, ihre Heilmittelverordnungen zu steuern, gebe es nicht, sagt der KV-Vorstand.

Trotz des Heilmittel-Informations-Systems (HIS) sei die Datenlage bei Heilmitteln "nach wie vor schlecht". Er empfiehlt, sich an die Heilmittel-Richtlinien zu halten: "Wenn Kollegen richtliniengemäß verordnen, darf ihnen nichts passieren." Zudem könne man auf Basis der ungenauen Daten "in der Regel keine Prüfung aufbauen".

 Quelle: Ärzte Zeitung, 23.01.2007

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