Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
17.03.2005

Patienten zahlen bei Hilfsmitteln kräftig drauf

Festpreis für mindestens ein Hilfsmittel in Hagen/NRW.

Sanitätshäuser und Orthopädietechniker kassieren Patienten bei Hilfsmitteln kräftig ab, bekräftigt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Nach Einführung der Festbetragsregelung seien auch Hilfsmittel vielfach verteuert worden. Für den Festbetrag, so die Verbraucher, gebe es die Hilfsmittel praktisch nicht mehr. Anbieter verlangen in Nordrhein-Westfalen für Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenz- und Stoma-Artikel Preisaufschläge, die die seit Januar gültigen Festpreise bei weitem überschreiten. Von den so genannten \"wirtschaftlichen Aufpreisen“ sind vor allem chronisch Kranke betroffen, die neben ihrer gesetzlichen Zuzahlungspflicht teilweise bis zu 50 Prozent an Mehrkosten bei den genannten Hilfsmitteln aufbringen müssen.

Die Kassen zahlen zum Beispiel seit Januar für ein Paar Korrektureinlagen 55,17 Euro statt 64,42 Euro. Versicherte müssen einen gesetzlichen Eigenanteil von 6,13 Euro statt 7,16 Euro leisten. Auf den Festbetrag von 61,30 Euro (2004: 71,58 Euro) satteln Sanitätshäuser jetzt dreist 60 Euro - also fast das Doppelte - drauf. Seriell hergestellte Kompressionsstrumpfhosen kosten plötzlich 30 Euro und Maßanfertigungen 60 Euro Preisaufschlag mehr. Diese \"wirtschaftlichen Aufpreise“ werden von Versicherten zusätzlich zu ihrem Eigenanteil verlangt, ohne dass sie dafür eine erkennbar bessere Qualität und mehr Service geboten bekommen.

Chef des Siemed-Sanitärhauses in Hagen, Roland Gilscinski, bietet nun seinen Kunden mindestens je ein Produkt von den Hilfsmitteln Stoma, Inkontinenz-Versorgung, enterale Ernährung und Wundversorgung ohne Zuzahlung. Andere Hilfsmittel, besonders wenn der Patient auf bestimmte \"Markenprodukte\" besteht, würden jedoch nur gegen eine Zuzahlung abgegeben. Aber immerhin habe der Patient die Wahl, sagte Gilscinski der Westfälischen Rundschau.

Gilscinski weist darauf hin, dass viele Orthopädie-Häuser bei ihren Produkten in der Kostenklemme stecken, weil die Preise für Hilfsmittel jahrelang nahezu stabil geblieben sind. Durch die neuen bundeseinheitlichen Festpreise habe es in NRW zum Teil massive Kürzungen bei den Preisen gegeben, während in einigen ostdeutschen Bundesländern die Preise für die Mittel angehoben wurden. Insgesamt habe sich die Lage der Branche verschlechtert.

Die Innung des Orthopädie-Handwerks hat empfohlen, einen Zehn-Prozent-Aufschlag für die handwerkliche Bearbeitungs- und Anpassung der Heil- und Hilfsmittel abzurechnen. Vor allem alteingesessene Häuser machen davon Gebrauch.

Die Entscheidungsgrundlagen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bildung von Festbetragsgruppen nach § 35 SGB V (GMG) können im Internet abgerufen werden:

www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/richtlinien/2005-02-15-Entscheidungsgrundlagen.pdf