12.08.2009
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Bundesverband
Praxis wegen Schweinegrippe geschlossen: Regelungen bei Verdienstausfall der Praxisinhaber und angestellter Mitarbeiter
Fälle wie diese sind in den nächsten Monaten zu erwarten: Eine Physiotherapiepraxis muss auf Anordnung des Amtsarztes für eine Woche geschlossen werden, weil deren Mitarbeiter/Patienten das H1N1 Virus aus dem sonnigen Süden mitgebracht haben. Oder einem Physiotherapeuten, der im Krankenhaus beschäftigt ist, wird aufgrund der Ansteckungsgefahr durch erkrankte Familienmitglieder ein Beschäftigungsverbot auferlegt. Das geht mit erheblichen Verlusten einher. Erfreulicherweise gibt es sowohl für selbstständige als auch für angestellte Physiotherapeuten eine Entschädigung. Diese wird aber nur gewährt, wenn der Amtsarzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Die Erstattung ist Ländersache, deshalb sind jeweils verschiedene Behörden zuständig. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihren Verdienstausfall kompensieren können.
Welche Behörde ist zuständig?
Nur ein Amtsarzt darf das Beschäftigungsverbot aussprechen. Er ist in der Leitung eines Gesundheitsamtes beziehungsweise eines Fachdienstes Gesundheit zu finden. Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehören auch der Infektionsschutz und die Hygieneüberwachung. Daher fällt der Schutz der Bevölkerung vor der Schweinegrippe zum Zuständigkeitsbereich dieser Behörde.
Die Gesetzliche Grundlage
Der Paragraf 31 des IfSG regelt das berufliche Tätigkeitsverbot. Das Gesetz besagt, dass die zuständige Behörde Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen kann. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.
Verdienstausfall mit eigener Praxis
Wer als Inhaber einer eigenen Praxis Ausgleichszahlungen beantragen möchte, muss seinen Verdienstausfall und eventuell entstandene Kosten wie laufende nicht gedeckte Betriebausgaben gegenüber der zuständigen Gesundheitsbehörde seines Bundeslandes nachweisen. Im Informationskasten am Ende des Textes haben wir für Sie die Links zu den Gesundheitsbehörden der 16 Bundesländer zusammengestellt.
Verdienstausfall im Angestelltenverhältnis
Mitarbeiter, die beispielsweise in einer Klinik oder Praxis angestellt sind, erhalten ihre Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber. Dieser kann sich innerhalb einer Frist von drei Monaten das Geld bei der entsprechenden Behörde zurückholen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen für Ihr Bundesland
Gesundheitsdienst Baden-Württemberg
www.gesundheitsamt-bw.de/servlet/PB/menu/1133583_l1/index.html
Gesundheitsämter Bayern
www.oegd-bayern.de/html/bayerische_gas.html
Gesundheitsämter Berlin
www.gesundheitsamt-berlin.info
Gesundheitsämter Brandenburg
www.luis-bb.de/service/adressen/S7100011/
Gesundheitsämter Bremen
www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/detail.php
Gesundheitsämter Hamburg
www.hamburg.de/impfen/123390/adressen-bezirksaemter-gu.html
Gesundheitsämter Hessen
www.laekh.de/upload/Buerger_Patienten/gesundheitsaemter.pdf
Gesundheitsämter Mecklenburg-Vorpommern
www.lagus.mv-regierung.de/land-mv/LAGuS_prod/LAGuS/Gesundheit/Infektionsschutz__Praevention/Kontakt/index.jsp
Gesundheitsämter Niedersachsen
www.nlga.niedersachsen.de/master/C1461093_L20_D0_I674_h1.html
Gesundheitsämter Nordrhein-Westfalen
www.loegd.nrw.de/links/g_aemter/ganrw.html
Gesundheitsämter Rheinland-Pfalz
www.leitstellen-info.de/Gesundheit/gesundheitsaemter_RLP.htm
Gesundheitsämter Saarland
www.leitstellen-info.de/Gesundheit/gesundheitsaemter_Saar.htm
Gesundheitsämter Sachsen
www.sms.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/sms/oegd/215.html
Gesundheitsämter Sachsen-Anhalt
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php
Gesundheitsämter Schleswig-Holstein
www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/Gesundheit/OeffentlicherGesundheitsdienst/listeGesAemter,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Gesundheitsämter Thüringen
www.thueringen.de/de/tllv/karten/gesundheitsaemter/content.html
Nur ein Amtsarzt darf das Beschäftigungsverbot aussprechen. Er ist in der Leitung eines Gesundheitsamtes beziehungsweise eines Fachdienstes Gesundheit zu finden. Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehören auch der Infektionsschutz und die Hygieneüberwachung. Daher fällt der Schutz der Bevölkerung vor der Schweinegrippe zum Zuständigkeitsbereich dieser Behörde.
Die Gesetzliche Grundlage
Der Paragraf 31 des IfSG regelt das berufliche Tätigkeitsverbot. Das Gesetz besagt, dass die zuständige Behörde Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen kann. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.
Verdienstausfall mit eigener Praxis
Wer als Inhaber einer eigenen Praxis Ausgleichszahlungen beantragen möchte, muss seinen Verdienstausfall und eventuell entstandene Kosten wie laufende nicht gedeckte Betriebausgaben gegenüber der zuständigen Gesundheitsbehörde seines Bundeslandes nachweisen. Im Informationskasten am Ende des Textes haben wir für Sie die Links zu den Gesundheitsbehörden der 16 Bundesländer zusammengestellt.
Verdienstausfall im Angestelltenverhältnis
Mitarbeiter, die beispielsweise in einer Klinik oder Praxis angestellt sind, erhalten ihre Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber. Dieser kann sich innerhalb einer Frist von drei Monaten das Geld bei der entsprechenden Behörde zurückholen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen für Ihr Bundesland
Gesundheitsdienst Baden-Württemberg
www.gesundheitsamt-bw.de/servlet/PB/menu/1133583_l1/index.html
Gesundheitsämter Bayern
www.oegd-bayern.de/html/bayerische_gas.html
Gesundheitsämter Berlin
www.gesundheitsamt-berlin.info
Gesundheitsämter Brandenburg
www.luis-bb.de/service/adressen/S7100011/
Gesundheitsämter Bremen
www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/detail.php
Gesundheitsämter Hamburg
www.hamburg.de/impfen/123390/adressen-bezirksaemter-gu.html
Gesundheitsämter Hessen
www.laekh.de/upload/Buerger_Patienten/gesundheitsaemter.pdf
Gesundheitsämter Mecklenburg-Vorpommern
www.lagus.mv-regierung.de/land-mv/LAGuS_prod/LAGuS/Gesundheit/Infektionsschutz__Praevention/Kontakt/index.jsp
Gesundheitsämter Niedersachsen
www.nlga.niedersachsen.de/master/C1461093_L20_D0_I674_h1.html
Gesundheitsämter Nordrhein-Westfalen
www.loegd.nrw.de/links/g_aemter/ganrw.html
Gesundheitsämter Rheinland-Pfalz
www.leitstellen-info.de/Gesundheit/gesundheitsaemter_RLP.htm
Gesundheitsämter Saarland
www.leitstellen-info.de/Gesundheit/gesundheitsaemter_Saar.htm
Gesundheitsämter Sachsen
www.sms.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/sms/oegd/215.html
Gesundheitsämter Sachsen-Anhalt
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php
Gesundheitsämter Schleswig-Holstein
www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/Gesundheit/OeffentlicherGesundheitsdienst/listeGesAemter,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Gesundheitsämter Thüringen
www.thueringen.de/de/tllv/karten/gesundheitsaemter/content.html