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07.12.2007 – Bundesverband

Praxisgemeinschaft - oft ist die Zahl der gemeinsamen Patienten zu hoch

Nach Umwandlung aus Gemeinschaftspraxis: Doppelbehandlungen bergen Risiken

Der Zuschlag für Gemeinschaftspraxen fällt ab 2008 weg. Vor allem fachgleiche Kollegen könnte das zu einer Rückkehr zur Praxisgemeinschaft bewegen. Dann sollten Ärzte darauf achten, dass sie nicht weiter im bisherigen Umfang gemeinsame Patienten behandeln - sonst drohen Regresse der KVen. Das unterstreicht ein Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.

Die Richter gaben in einer vorläufigen Entscheidung einer KV Recht, die von einem Arzt Honorar zurückgefordert hatte. Er hatte der KV nicht den hohen Anteil an Doppelbehandlungen plausibel machen können, nachdem aus der Gemeinschaftspraxis eine Praxisgemeinschaft geworden war. Die Quote der gemeinsam behandelten Patienten lag zwischen 43 und 53 Prozent.

Bisher bekommen Ärzte in fachgleichen Gemeinschaftspraxen einen Zuschlag zum Ordinationskomplex von 60 Punkten. Im EBM 2008 ist dieses Extra nicht mehr vorgesehen. Darunter werden vor allem fachgleiche Kooperationen leiden. Fachübergreifende Gemeinschaftspraxen dagegen haben die Möglichkeit, hausärztliche Versicherten- und fachärztliche Grundpauschale zusammen abzurechnen, wenn Patienten von beiden Ärzten behandelt wurden.

"Der neue EBM wird zu einem Verschwinden der Gemeinschaftspraxen im hausärztlichen Bereich führen", kommentierte Leser Dr. Wolfgang Wahlen aus dem Saarland auf der Website der "Ärzte Zeitung" den Wegfall des Ordi-Zuschlags. Mit der neuen Regelung ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich einige Gemeinschaftspraxen in Praxisgemeinschaften umwandeln werden. Oft vergessen Kollegen nach einer solchen Umstrukturierung jedoch, auch die Praxis-Organisation den geänderten Verhältnissen anzupassen. Das führt häufig dazu, dass Patienten wie bisher weiter gemeinsam behandelt werden. Bei KVen schrillen dann die Alarmglocken.

Denn behandeln Ärzte einer fachglechen Praxisgemeinschaft zu 20 Prozent dieselben Patienten, dürfen die KVen nach einer Richtlinie die Abrechnungen überprüfen und gegebenenfalls das Honorar auf das Niveau einer Gemeinschaftspraxis kürzen.

Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Az. L 3 KA 9/07

Quelle: Ärzte Zeitung