17.08.2005
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Bundesverband
Rechtsanwaltskammer Stuttgart informiert über Möglichkeiten zur Verhinderung ungewollter Explantation im Ausland
In den meisten von Deutschen favorisierten Urlaubsländern gilt jeder - also auch der Gast - automatisch als Organspender
Im Deutschland regelt das so genannte Transplantationsgesetz die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen. Danach ist eine Organentnahme nur dann erlaubt, wenn der Verstorbene in einem Organspendeausweis oder einer anderen Erklärung seine Zustimmung erteilt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen Angehörige, die innerhalb der letzten zwei Jahre Kontakt zu dem Verstorbenen hatten, über die Entnahme entscheiden. Grundlage ist hier immer der bekannte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen. Die Einwilligung, Organspender zu sein, kann übrigens durch die Vernichtung der entsprechenden Erklärung jederzeit zurückgenommen werden.
Doch was in Deutschland Gesetz ist, entspricht längst nicht den gesetzlichen Regelungen im europäischen Ausland, informiert die IHK Heilbronn-Franken. Kurz vor Beginn der Urlaubssaison warnte die Rechtsanwaltskammer Stuttgart deshalb: In den meisten von Deutschen favorisierten Urlaubsländern gilt jeder - also auch der Gast - automatisch als Organspender und läuft damit Gefahr, gegen seinen Willen explantiert zu werden. Während in Deutschland das Transplantationsgesetz die Zustimmungslösung vorschreibt, wird in vielen europäischen Ländern, so z. B. in Italien, Österreich oder Spanien, nach der Widerspruchslösung verfahren. Das heißt, es muss ein Widerspruch zur Verhinderung einer Organentnahme vorliegen.
,,Abgesehen davon, dass viele Menschen noch nie etwas von der Widerspruchslösung gehört haben, wissen die meisten auch nicht, wie und wo man Widerspruch einlegen kann\", erklärt Rechtsanwalt Claus Benz, Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ,,Deshalb machen wir dringend darauf aufmerksam, das neuerdings ein Widerspruchsregisters existiert, in das jeder Reisewillige seinen Widerspruch zur Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland eintragen lassen kann.\"
Das Widerspruchsregister liegt beim Verfügungszentralregister, der führenden deutschen Online-Datenbank zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen, u. a. auch Organspendeverfügungen. Informationen zum Vorgang der Registrierung können Sie telefonisch beim Verfügungszentralregister unter 0351-81174 33 abgerufen werden oder im Internet unter
www.dvzag.de.
Laut Deutscher Verfügungszentrale sind alle europäischen Botschaften informiert und haben das Passwort zur Abfrage beim Widerspruchsregister per Einschreiben mit Rückschein erhalten. Dieser Abfragezugang wird an die zuständigen nationalen Widerspruchsregister bzw. die Institutionen und Organisationen für Transplantation weitergeleitet, damit diese vor einer Organentnahme das Vorliegen eines Widerspruches prüfen. Als zusätzliche Absicherung erhält jeder, der seinen Widerspruch in das Widerspruchsregister eintragen lässt, einen mehrsprachigen Widerspruchsausweis mit dem Hinweis, dass man kein Organspender ist. Diese Erklärung kann online abgefragt werden unter
www.dvzag.de.
Sich mit Organentnahme auseinander zusetzen, erscheint vielen Menschen vielleicht abwegig\", so Rechtsanwalt Claus Benz ,,Aber passieren kann immer und überall etwas. Deshalb sollte sich jeder vor einer Auslandsreise darüber Gedanken machen, ob er Organspender sein möchte und sich bei entsprechenden Bedenken ins Widerspruchregister eintragen lassen.\"
Quelle: IHK Heilbronn-Franken