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30.11.2012 – Bundesverband

Resolution zur Rezeptprüfpflicht vereinbart

Aufgrund einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf Augenhöge haben die physiotherapeutischen Verbände mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dessen Mitgliedskassen eine richtungsweisende Vereinbarung zum Thema Rezeptprüfung/Retaxierung getroffen.
Dies war ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, um zumindest einen großen Teil der Unsicherheiten zu beseitigen, die das Verhältnis von Therapeuten und Patienten zu den Krankenkassen in den letzten Monaten gleichermaßen belastet haben. Diesem ersten Schritt müssen nun aber weitere folgen. Aus diesem Grund hat der Gesamtvorstand des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) am 25. November 2012 eine Resolution verabschiedet: Aus Sicht des Verbandes bilden sowohl der Verhandlungsstil als auch die getroffenen Vereinbarungen mit dem vdek zur Fortbildungsverpflichtung und Voraussetzungen für eine gültige Verordnung (Checkliste) eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen mit den GKV-Spitzenverband zu den Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V "Darüber hinaus sollten Ergebnisse und der partnerschaftliche Stil Modellcharakter für die Gespräche mit den Verbänden der Primärkassen auf Landesebene haben und von Kassenseite im Grundsatz übernommen werden", betont Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK). Lesen Sie hier die Resolution zur Checkliste in der Originalfassung.  Wir werden über den weiteren Verhandlungsverlauf im Januar berichten.