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19.03.2015 – Bundesverband

Schiedsverfahren der sprachtherapeutischen Berufsverbände gegen die AOK Sachsen-Anhalt erfolgreich abgeschlossen.

Am 03. November 2014 war es nach fast viereinhalb Jahren Verhandlungen und einem sich daran anschließenden Schiedsverfahren endlich soweit:
Die Schiedsperson entschied, dass die sprachtherapeutischen Vergütungen ab dem 01. Oktober 2014 um 17 Prozent und ab dem 01. Januar 2015 um weitere 4 Prozent anzuheben sind.  Die absolut logische Begründung für die Erhöhung der Preise lieferte die Schiedsperson passend mit: 
  • An erster Stelle ist die Grundlohnsummenentwicklung rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu berücksichtigen. Diese betrug in den Jahren 2010 bis 2013 +1,54 Prozent, + 1,15 Prozent, +1,98 Prozent, und +2,03 Prozent, zusammen also 6,7 Prozent.
  • An zweiter Stelle muss berücksichtigt werden, dass das Ziel der Gebührenverhandlungen in den neuen Bundesländern sein muss, im Bundesgebiet einheitliche Vergütungsverhältnisse herzustellen. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, der dazu mit Wirkung zum 01. Januar 2014 die Vorlagepflicht von Gebührenabschlüssen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden aus dem Gesetz gestrichen hat. Diese Streichung erleichtert es den Vertragspartnern,  in den neuen Bundesländern, Gebührenabschlüsse oberhalb der Grundlohnsumme zu vereinbaren. Dem kommen viele Krankenkassen in den neuen Bundesländern inzwischen auch nach, so zum Beispiel die AOK in Thüringen und Sachsen, an deren Preise sich  die Schiedsperson ausdrücklich angelehnt hat.
  • Und zuletzt muss der den Praxen seit dem Jahr 2010 entgangene Umsatz berücksichtigt werden. 
Alles in allem führt dies zu einer Erhöhung von 17 Prozent für den Zeitraum bis 31. Dezember 2014. Für das Jahr 2015 hob die Schiedsperson die Vergütung um weitere 4 Prozent an und begründete dies mit der Entwicklung der Grundlohnsumme (+2,53 Prozent), ergänzt um weitere 1,47 Prozent im Rahmen des Ost-West-Angleichs. Damit setzt diese Entscheidung Maßstäbe.
 
"Diese Entscheidung war  längst überfällig. Denn sie entspricht  dem  politischen Willen der Bundesregierung, das Vergütungsniveau in den neuen Bundesländern dem Westniveau anzupassen!" so Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie. Der Deutsche Verband für Physiotherapie hat deshalb in enger Zusammenarbeit mit IFK und VPT den Gesundheitsminister Sachsen-Anhalts aufgefordert, in den stockenden Verhandlungen mit der IKK gesund plus (ebenfalls in Sachsen-Anhalt) vermittelnd tätig zu werden. Die Verhandlungen mit der AOK Sachsen-Anhalt über die Anpassung der physiotherapeutischen Vergütungen stehen Ende 2015 an.  Wir sind gespannt, ob die AOK Sachsen-Anhalt ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag ernst nimmt oder weiter meint: „Geiz ist geil“.  "Wir meinen: Die AOK Sachsen-Anhalt soll einen Teil ihres auf 0,3 Prozent abgesenkten Zusatzbeitrages dafür verwenden, in die medizinisch unverzichtbare physiotherapeutische Versorgung ihrer Versicherten zu investieren, anstatt mit teurer Werbung auf Kundenfang zu gehen!", erklärt Andrea Rädlein.