Selbstverwaltung verabschiedet DRG-Katalog 2008
Berlin, 25. September 2007 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Fallpauschalensystems 2008 geeinigt. Die Beteiligten sind überzeugt, dass die Selbstverwaltung damit eine sachgerechte und tragfähige Lösung für die komplexen Anforderungen in der Krankenhaus-Finanzierung gefunden hat.
Kernelement der Fallpauschalenvereinbarung 2008 (FPV 2008) ist der Fallpauschalen-Katalog (Diagnosis Related Groups), der im kommenden Jahr insgesamt 1.137 verschiedene abrechenbareFallpauschalen enthält. Damit verfügt der im Vergleich zum Vorjahr überarbeitete und verbesserte Katalog über 55zusätzliche Fallpauschalen.
Die Selbstverwaltungspartner sind sich einig, dass mit dem neuen Katalog das komplexe Behandlungsgeschehen noch genauer abgebildet und dadurch adäquater vergütet werden kann. Begrüßenswerte Änderungen erfolgten etwa im Bereich der Intensivmedizin, der Kinderheilkunde und der Schlaganfall-Behandlung. Dies gilt auch für die Festlegung von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können. Für 2008 wurden insgesamt 115 Zusatzentgelte vereinbart – 10mehr als im Jahr 2007.
In Verbindung mit dem DRG-Katalog 2008 (G-DRG, German Diagnosis Related Groups) erfolgte auch eine Einigung der Selbstverwaltungspartner über die Abrechnungsbestimmungen, die im Wesentlichen denen des Vorjahres entsprechen, und über die Deutschen Kodierrichtlinien, welche die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren vorgeben.
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2008 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 221 Krankenhäusern kalkuliert. Unter den beteiligten Kalkulationshäusern befanden sich auch 8 Universitätskliniken. Für die Berechnung der Fallpauschalen in Hauptabteilungen standen mit der Kalkulationsstichprobe gelieferte Daten von 2,8 Millionen Krankenhausbehandlungen (Fälle) zur Verfügung. Deutliche Verbesserungen der Datenqualität und somit auch der Kalkulationsergebnisse konnten in diesem Jahr zudem durch eine zielgenauere Plausibilisierungs- und Kalkulationsmethodik erzielt werden.
Die Partner werten die nunmehr sechste Version des DRG-Fallpauschalen-Katalogs als Erfolg und Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Insbesondere loben die Beteiligten die guten Vorarbeiten des von der Selbstverwaltung gegründeten Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die konstruktive Arbeit der Verhandlungsparteien. Insgesamt stellen die vereinbarten Ergebnisse der DRG-Systementwicklung einen weiteren Fortschritt auf dem Weg zu einer sachgerechten Abbildung von Krankenhausleistungen dar.
Federführend für die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen:
Verband der Angestellten Krankenkassen e.V. / AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.