Service zum Bundesrahmenvertrag: Anpassung der Preise zum 01. Januar und 1. März 2023
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Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND finden hier die entsprechende Zuzahlungsliste, die ab dem 01. Januar für alle Behandlungen ab diesem Tag gilt. Abgerechnet werden können die neuen Preise allerdings frühestens ab dem 01. Februar 2023. Die Zuzahlungsliste für alle Behandlungen ab dem 01. März 2023 finden Sie hier.
Splitting der Verordnungen
Die neuen Preise der ersten Stufe gelten für alle Behandlungen einer Verordnung, die ab dem 01. Januar 2023 erbracht werden. Für alle ab dem 01. März 2023 erbrachten Behandlungen gelten dann die neuen Preise der zweiten Stufe.
Preisanpassungen sind Teil der Schiedsamtsentscheidung vom 13. Dezember 2022
Die Preisanpassung der ersten Stufe ab dem 01. Januar 2023 setzt sich aus ein Preisanpassung in Höhe 8,47 Prozent zzgl. eines Aufschlages (die so genannten Zahlbeträge) von +2,58 Prozent zusammen (in Summe +11,05%), die vom 01. Januar bis einschließlich 28. Februar auf die aktuellen Vergütungen aufgeschlagen werden. Der Aufschlag ist ein finanzieller Ausgleich für das zeitlich verzögerte Inkrafttreten der Vergütungen zum 01. Januar 2023. Ab dem 01. März 2023 greift dann die reguläre Erhöhung der Vergütung um +8,47 Prozent.