02.11.2005
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Bundesverband
Sozialversicherungsdaten ab 2006 nur noch online / Keine Übergangsfrist
Kostenlose Software im Internet
Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen wird ab 1. Januar 2006 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise nur noch elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt werden. Die Daten sind dazu verschlüsselt auf gesicherten Wegen elektronisch abzugeben. Das bedeutet, dass die Verwendung von Papiervordrucken für Meldungen oder Beitragsnachweise nicht mehr möglich ist.
Arbeitgeber, die selbst kein Entgeltabrechungsprogramm im Einsatz haben oder die keine Abrechnungsstelle (z. B. Steuerbüro) beauftragen wollen, sollten prüfen, ob die eingesetzte Software den neuen Anforderungen genügt. Das kann im Internet unter www.gkv-ag.de (\"Programmsysteme\", \"Entgeltabr.software\", \"Systemuntersucht\") geschehen. Dort ist eine Liste systemgeprüfter Programme zu finden.
Für diejenigen, die ihre Meldungen bisher per Hand in Papierformularen ausgefüllt haben, stellen die Kassen kostenlos eine spezielle Software mit dem Namen sv.net zur Verfügung, die über die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) im Internet herunterzuladen ist (www.itsg.de, \"sv.net\"). Das Programm sv.net/online ist eine reine Internet-Anwendung, für die nur ein Internet-Zugang und ein Standard-Browser benötigt werden, eine Installation auf dem PC ist nicht notwendig. Mit jeder Version können die Daten manuell eingegeben und sicher elektronisch verschlüsselt an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden. sv.net ist jedoch kein Ersatz für klassische Entgeltabrechungsprogramme, sondern ein reines Übermittlungsprogramm.
Für die Meldung braucht ein Arbeitgeber dann nur noch die Betriebsnummer der Krankenkasse. Ist die eingetragen, dann sollte das komplett ausgefüllte und abgeschickte Online-Formular über die Server der ITSG automatisch an die richtige Kasse weitergeleitet werden.
Die Krankenkassen empfehlen Arbeitgebern, die Sozialversicherungsmeldungen für ihre Mitarbeiter bisher noch per Hand ausfüllen, sich rechtzeitig vor Jahreswechsel mit dem Online-Verfahren zu beschäftigen. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.