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Auch wenn sie im Praxisalltag meist nur einen kleinen Teil des Patientenstamms ausmachen, kann grundsätzlich jeder und jede Privatpatient oder Privatpatientin sein. Die Privatbehandlung ist sozusagen die Grundform des Behandlungsvertrages. Für sie gelten viele Vorschriften, wie es sie zum Beispiel bei der Behandlung von gesetzlich Versicherten gibt, nicht. 

Bei der Privatbehandlung ergeben sich die meisten Rechte und Pflichten aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die wichtigsten sind hier ab §630a f. BGB geregelt.

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Patient*innenrechte

Rechte von Patientinnen und Patienten sind Rechte, die alle Patienten und Patientinnen haben. Mehr Informationen hierüber findest du auf unserer Seite "Patientenrechte und Datenschutz".

PhysioGUIDE: Leitfaden Privatpatient*innen

Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir einen ausführlichen Leitfaden zum Umgang mit Privatpatienten und -patientinnen erstellt. Diesen findet ihr nach dem Login hier zum Herunterladen.