Patient*innenrechte und Datenschutz
Patient*innenrechte
Seit Ende Februar 2013 ist es in Kraft: das Patientenrechtegesetz (PatRG). Der Gesetzgeber bündelt mit diesem Schritt alle Rechte und Pflichten für Patienten und Behandler in gemeinsamen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 630 a bis h) und im Sozialgesetzbuch V (SBG V). Mit den gesetzlichen Regelungen wurde der Anspruch der Patient*innen auf Informationen rund um ihre Behandlung aber nicht neu geregelt. Vieles galt – aufgrund entsprechender Rechtsprechung – bereits in der Vergangenheit. Inzwischen sind die Patientenrechte gesetzlich verankert. Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Physiotherapeut*innen.
Bitte beachtet, dass Ihr für weitere Inhalte als Mitglied eingeloggt sein müsst.