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Beihilfe

Die Beihilfe ist die Verpflichtung des Dienstherrn von Beamtinnen und Beamten, diesen im Krankheits-, Pflege - und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten zu erstatten. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Festlegung, daher finden keine Vertragsverhandlung zwischen Kostenträger und Leistungserbringenden statt.

In diesem Downloadbereich finden für Mitglieder von Physio Deutschland nach dem Login das aktuelle Merkblatt zur Bundesbeihilfe zum Herunterladen.