Glossar
Physiotherapie
Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt Beiträge, um ihren Mitgliedern und deren Familienangehörigen medizinische Leistungen gewähren zu können. Gewöhnlich zahlen Mitglied und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags, der einem festgelegten Prozentsatz des Arbeitseinkommens entspricht. Der Beitragssatz ist so hoch zu bemessen, dass mit der Gesamtheit aller Beiträge die voraussichtlichen Ausgaben eines Jahres gedeckt werden können.