Glossar
Physiotherapie
V
Verordnungsgebühr
Der gesetzlich krankenversicherte Patient hat zusätzlich zu einer zehnprozentigen Zuzahlung auf den Bruttorezeptwert der Verordnung eine Verordnungs“blatt“gebühr in Höhe von 10,00 Euro zu leisten.
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Für Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12. über der Versicherungspflichtgrenze des gleichen Jahres lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für sie maßgeblichen Grenze liegt, haben die Wahl: Sie können als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Wer sich für einen Wechsel entscheidet, kann nur unter speziellen Bedingungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Verweildauer
Der Begriff Verweildauer (oder Aufenthaltsdauer) gibt die Zeit an, die ein Patient in einem Krankenhaus stationär behandelt wird. Mit der Einführung der DRG’s wird die Verweildauer exakt definiert in: Untere Grenzverweildauer: wird der Patient früher entlassen, erfolgt ein Abschlag der Vergütung. Obere Grenzverweildauer: liegt der Patient länger, erfolgt ein Zuschlag zur Vergütung. Mittlere Verweildauer: die durchschnittliche Liegezeit eines Patienten in der jeweiligen Fallgruppe.