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Physiotherapie

Aus der Ausbildungszielbeschreibung des MPhG (§§ 3 u. 8) von 1994 wird deutlich, dass es sich bei dem Begriff "Physiotherapie" um den Oberbegriff handelt, der alle aktiven und passiven Therapieformen umfasst. Unter dem Oberbegriff  Physiotherapie findet sich daher einerseits die Krankengymnastik, die dem Physiotherapeuten vorbehalten ist sowie andererseits die physikalische Therapie, also das Berufsfeld, in dem Physiotherapeuten und Masseure gleichberechtigt nebeneinander tätig werden. Die physikalische Therapie ihrerseits untergliedert sich in die Bereiche Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie sowie Thermotherapie. Physiotherapie (engl. physiotherapy; gr. Physiotherapia) umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie (engl. kinesitherapy; therapeutic exercises; gr. kinisiotherapia ) sowie die physikalische Therapie (eng. physical therapy; gr. Physikotherapia). Physiotherapie nutzt als natürliches Heilverfahren die passive - z.B. durch den Therapeuten geführte - und die aktive, selbstständig ausgeführte Bewegung des Menschen, Aufklärung und Coaching sowie den Einsatz physikalischer Maßnahmen zur Heilung, Linderung und Vorbeugung von Erkrankungen. Physiotherapie findet Anwendung in vielfältigen Bereichen von Prävention, Therapie, Rehabilitation und Palliation sowohl in der ambulanten Versorgung als auch in teilstationären und stationären Einrichtungen. Damit ist die Physiotherapie eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen oder operativen Therapie.    

Private Krankenversicherung (PKV)

Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichern private Krankenkassen nur Personen, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2020 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von  62.550 Euro. Darüber hinaus können auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte Mitglied einer privaten Krankenkasse sein. In der PKV sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat - mit zusätzlichen Versicherungsprämien - versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes, des Krankenhauses oder weiterer therapeutischer Leistungserbringer. Der Versicherte erhält eine Rechnung über alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt, tritt in Vorleistung und rechnet die angefallenen Kosten mit seiner Krankenkasse ab. Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen.

Prävention

Unter gesundheitlicher Prävention versteht man Vorbeugung, die darauf zielt, Krankheit oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.  Es gibt unterschiedliche Arten der Prävention: Primäre Prävention soll das erstmalige Auftreten einer Krankheit vermeiden. Sekundärprävention zielt darauf ab, Krankheiten möglichst früh zu  entdecken, um rechtzeitige Therapien einleiten zu können. Maßnahmen im Rahmen der Tertiärprävention sollen Folge- und Spätschäden, bereits eingetretener Erkrankungen verzögern, begrenzen oder möglichst verhindern. Prävention kann auf zwei Ebenen ansetzen: Sie kann die Veränderung von Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen zum Ziel haben, damit daraus resultierende Gesundheitsgefahren verringert werden. Aber auch das Verhalten der Menschen soll sich so verändern, dass jeder Einzelne selbst etwas für die Erhaltung seiner Gesundheit tut. Prävention  ist  seit Jahren ein wichtiges Tätigkeitsfeld für Physiotherapeuten. Der GKV-Leitfaden Prävention legt die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien in der Prävention und Gesundheitsförderung, die für die Leistungsbringung vor Ort verbindlich gelten, fest.