Freie Mitarbeit
Freie Mitarbeit
Das Thema "Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" ist ziemlich komplex und auch nicht unumstritten. Da viele von euch als frei mitarbeitende Person tätig sind, frei mitarbeitende Personen beschäftigen oder aber dies planen, möchten wir euch nachfolgend ergänzend zu einer allgemeinen Erläuterung auf die Besonderheiten der freien Mitarbeit, die Möglichkeit des Statusfeststellungsverfahrens und auf wirtschaftliche Risiken hinweisen.
Es wird teilweise die Ansicht vertreten, dass die freie Mitarbeit in der Physiotherapie nicht möglich sei. Die letzte Gerichtsentscheidung, die bundesweite Bedeutung für die freie Mitarbeit in der Physiotherapie erlangte, erging durch das Bundessozialgericht mit Urteil vom 24.03.2016 (Az.: B 12 KR 20/14R ). Hier bestätigte das Gericht die Möglichkeit der freien Mitarbeit, auch wenn hier bereits Hürden aufgestellt wurden.
Insofern wird darauf hingewiesen, dass hier keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können oder euch die nachfolgenden Informationen keinesfalls eine Garantie liefern, eine freie Mitarbeit zu ermöglichen.
Allgemeingültige Aussagen sind in diesem Fall nicht möglich, da im Endeffekt immer eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls vorzunehmen ist und sich somit jeder Fall anders auslegen und beurteilen lässt. Auch sind die teils unterschiedlichen Rechtsprechungen der jeweils örtlich zuständigen Landessozialgerichte (LSG) zu beachten.
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