Heilpraktiker*innen
Wer die Berufsbezeichnung "Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" tragen will, muss die entsprechende Ausbildung dafür absolvieren. Die Therapeuten und -therapeutinnen sind für die Behandlung von Patienten und Patientinnen aber auf eine ärztliche Verordnung angewiesen. Ohne diese dürfen sie nicht in der Heilkunde tätig sein.
Eine Möglichkeit, sich von dieser Verordnungsabhängigkeit zu lösen, ist der sogenannte Heilpraktiker. Dieser ermöglicht es, Patientinnen und Patienten direkt zu behandeln, auch ohne Arzt oder Ärztin zu sein. Es gibt den Heilpraktiker sowohl ohne Einschränkungen (sogenannter voller oder ganzer Heilpraktiker) und es gibt die Möglichkeit des sektoralen Heilpraktikers. Dieser existiert für unterschiedliche Fachgebiete.
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