Steuern
Steuern
Für die steuerliche Einordnung einer Praxis sind verschiedene Faktoren von Bedeutung, wie zum Beispiel die Rechtsform der Praxis (Einzelpraxis/Gemeinschaftspraxis, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH etc.), oder die angebotenen Leistungen.
Angehörige der freien Berufe, wie es die Physiotherapeuten im Allgemeinen sind, sind in der Regel nicht umsatz- oder gewerbesteuerpflichtig. Werden in der Praxis jedoch auch gewerbliche Leistungen angeboten, kann sich dies schnell ändern.
Da Steuern ein sehr komplexes Themengebiet sind, und es schnell um sehr hohe Beträge gehen kann, die man im Zweifelsfall nachzahlen muss, ist gerade zur Praxisgründung eine steuerrechtliche Beratung – zum Beispiel bei einer Steuerberaterin – sehr empfehlenswert. Dein Regionalverband von Physio Deutschland kann dich für eine erste Einschätzung auch gern zu diesem Thema beraten.
Für Mitglieder nach dem Login hier zum Herunterladen: Mehr Informationen zu diesem und vielen weiteren Themen haben wir in unserem Leitfaden PhysioGUIDE zur Existentzgründung für dich zusammengefasst.