Relevante Veträge im Bereich der Physiotherapie
Damit im Praxisalltag alles reibungslos verläuft, sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. Die wichtigsten Verträge und Gesetzesgrundlagen haben wir hier für euch zusammengefast:
Bundesrahmenvertrag Physiotherapie
Der Bundesrahmenvertrag wird gem. § 125 SGB V mit dem GKV-Spitzenverband und den maßgebenden Berufsverbänden der Physiotherapie (darunter Physio Deutschland) ausgehandelt. Der Vertrag bildet, zusammen mit seinen zahlreichen Anlagen, die rechtliche Grundlage für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten. Er besteht aus:
- Bundesrahmenvertrag
- Anlage 1: Leistungsbeschreibung
- Anlage 2: Vergütung
- Anlage 3a: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung (Ärzte)
- Anlage 3b: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung (Zahnärzte)
- Anlage 4: Fortbildung
- Anlage 5: Zulassung
- Anlage 6: Anerkenntniserklärung
- Anlage 7: Weiterbildung
- Anlage 8: Technische Voraussetzungen für die Erbringung telemedizinischer Leistungen
Heilmittel-Rrichtlinie Vertragsärzte/-ärztinnen
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärzte/-ärztinnen und Krankenhäuser im Entlassmanagement, einschließlich der Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte dieser Verordnungen sowie die Kooperation mit Heilmittelerbringern. Auch wenn sie sich in erster Linie an die verordnenden Ärzte und Ärztinnen richtet, sind Heilmittelerbringende dazu verpflichtet, die Verordnungen anhand dieser Richtlinie auf Plausibilität zu prüfen.
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte/-ärztinnen
Ebenso wie für die Vertragsärzte und -ärztinnen, gibt es auch eine Heilmittelrichtlinie für Vertragszahnärzte und -ärztinnen. Viele Regelungen sind vergleichbar mit denen für Vertragsärzte und -ärztinnen, es gibt aber auch Abweichungen, insbesondere bei dem zu verwendenden Verordnungsvordruck:
Rahmenvertrag Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben ebenfalls zusammen mit den maßgebenden Berufsverbänden der Physiotherapie (darunter Physio Deutschland) einen Vertrag ausgearbeitet, der die Versorgung ihrer Versicherten regelt. Der Vertrag besteht aus:
Beihilfe
Die Beihilfe ist die Verpflichtung des Dienstherrn von Beamtinnen und Beamten, diesen im Krankheits-, Pflege - und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten zu erstatten. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Festlegung, daher finden keine Vertragsverhandlung zwischen Kostenträger und Leistungserbringenden statt.
Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt: Neben der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gibt es in den meisten Ländern eigene Landesbeihilfeverordnungen, die in den Grundstrukturen mit der BBhV gleich sind, sich aber im Detail unterscheiden: