22.12.2016
–
Regionalverband Baden-Württemberg
Informationen zur neuen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Am 15. Dezember 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erste Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte beschlossen. Sie soll voraussichtlich am 01. Juli 2017 in Kraft treten und Rechtssicherheit für Zahnärzte, Patienten, Krankenkassen und auch für uns Heilmittelerbringer bewirken.

Bitte melde Dich auf unserer Webseite an, um diese Mitteilung zu lesen.
Login Mitglieder
Gib bitte Deine Mitgliedsnummer und Passwort ein, um Dich an der Website anzumelden:
Passwort vergessen?