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22.12.2016 – Regionalverband Baden-Württemberg

Informationen zur neuen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Am 15. Dezember 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erste Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte beschlossen. Sie soll voraussichtlich am 01. Juli 2017 in Kraft treten und Rechtssicherheit für Zahnärzte, Patienten, Krankenkassen und auch für uns Heilmittelerbringer bewirken.

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