ise das Ausfüllen des Formulars, das Ampelsystem für die Anzahl der Behandlungen oder auch die Zuzahlungs- und Abrechnungsmodalitäten betroffen. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir in einem Dokument
möglichen Kosten auf, die auf den Patienten/die Patientin zukommen können. Dazu zählen die gesetzliche Zuzahlung, die Ausfallgebühr bei zu spät abgesagten oder versäumten Terminen und auch Leistungen, für die
stattfinden oder dann auch vor und nach dem 30. Juni 2025. Bitte beachtet dies entsprechend bei den Zuzahlungen! Grundsätzlich gilt die Erhöhung für alle Positionen, auch die der Blankoverordnung. Allerdings
der SHV die Abschaffung der Prüfpflicht der Verordnungsblätter, die Abschaffung des Einzugs der Zuzahlung durch die Leistungserbringer und damit den Übertrag der Rechnungsstellung auf die Kostenträger sowie
Praxen. Eine Abschaffung der Prüfpflicht für Verordnungen oder auch ein Wegfall der Pflicht, die Zuzahlung in den Praxen einzuziehen, wären Maßnahmen, die die Heilmittelerbringer spürbar entlasten und mehr
Diskussionen mit den Patient*innen vor Ort. Das darf und muss nicht sein. Würde der Einzug der Zuzahlung von den Kostenträgern durchgeführt, bliebe den Therapeut*innen mehr Zeit für Behandlungen durch
immense bürokratische Aufwand, der nicht vergütet wird. Die Prüfpflicht oder das Einziehen der Zuzahlungen beispielsweise müssen „politisch geprüft und ggf. abgeschafft werden.“ (D. Karrasch) Zustimmung
nd und sollte entweder abgeschafft werden oder über die jeweiligen Krankenkassen erfolgen. Die Zuzahlung stellt vor allem vulnerable Personengruppen vor große Herausforderungen. Insbesondere ältere Menschen
Landesverbands berät Sie zu allen Fragen, die im Praxisalltag aufkommen, von A wie Absetzung bis Z wie Zuzahlung. Außerdem: Falls Sie nicht bereits vor Ihrem Praxisstart Kontakt zu den Kooperationspartnern von