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24.11.2023

SHV: Empfehlungen des BMG zum Bürokratieabbau sind unvollständig Vorschläge der Verbände für eine Entbürokratisierung im Heilmittelbereich wurden nicht berücksichtigt

Seien es die Prüfung und Korrektur von fehlerhaft ausgestellten Verordnungen oder der Einzug von Zuzahlungen – der überbordende Verwaltungsaufwand in den therapeutischen Praxen kostet Geld und bindet personelle Ressourcen, die dann für die Patientenversorgung fehlen. Umso enttäuschender ist es, dass die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erarbeiteten Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen nichts von dem aufgreifen, was der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) im Vorfeld gefordert hat, um die Situation in den Heilmittelpraxen zu verbessern.

Bei diesen Forderungen geht es insbesondere um vier Kernbereiche:

Der Einzug der Patientenzuzahlungen zu Heilmittelverordnungen bedeutet einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand und sollte entweder abgeschafft werden oder über die jeweiligen Krankenkassen erfolgen. Die Zuzahlung stellt vor allem vulnerable Personengruppen vor große Herausforderungen. Insbesondere ältere Menschen, psychisch Erkrankte und Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten entscheiden sich eher gegen die Inanspruchnahme von Heilmitteln, weil sie den Weg der Beantragung auf Zuzahlungsbefreiung als zu mühsam empfinden. Wenn ärztlich verordnete nötige Therapieleistungen nicht in Anspruch genommen werden, kann das in der Folge zu Mehrkosten führen!

Hinsichtlich der Prüfung und Korrektur der Verordnungen fordert der SHV, dass sich Heilmittelerbringer auf die Vollständigkeit und Korrektheit, der mittels zertifizierter Praxissoftware ausgestellter Verordnung, verlassen müssen und dass diese Verordnungen keiner zusätzlichen Überprüfung durch den Heilmittelerbringer bedürfen.

Auch wird gefordert, dass die Berufsverbände bei der Erstellung des Verordnungsmusters einzubeziehen sind. Hier sollten die Erfahrungswerte der Heilmittelerbringer unbedingt berücksichtigt werden, damit die Praktikabilität der Formulare gewährleistet ist.

Klar sollte sein, dass Ärzte verpflichtet sind, selbst verursachte Fehler auf Verordnungen korrigieren zu müssen. Denn: Zum Teil verweigern Arztpraxen notwendige Berichtigungen, sodass Patienten entweder unversorgt bleiben oder die Heilmittelerbringer das finanzielle Risiko tragen, ihre Leistungen nicht vergütet zu bekommen.

Die eVerordnung muss von Anfang an darauf ausgerichtet sein, die Problemfelder der analogen Verordnungsprozesse in der digitalen Variante auszuschließen und diese optimal zu gestalten. Wenn nicht zukünftig auf die Bestätigung der Inanspruchnahme der Leistung durch die Versicherten verzichtet wird, müssen digitale Lösungen gefunden werden, um ein rechtssicheres und auch alltagstaugliches Vorgehen zu ermöglichen. Dabei darf auch nicht vergessen werden, den Heilmittelerbringern zu ermöglichen, Korrekturen und/oder Ergänzungen entsprechend den jeweiligen vertraglichen Regelungen im digitalen Prozess vorzunehmen, andernfalls wäre die eVerordnung ein Rückschritt!

Die Empfehlungen des BMG zum Bürokratieabbau im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte gehen nicht weit genug. Die geplanten Bagatellgrenzen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen reichen nicht, um eine faktische Beschränkung der Verordnungsmöglichkeiten nach der Heilmittel-Richtlinie zu verhindern. Hier werden verbindliche Vorgaben für die Heilmittelvereinbarungen und Prüfvereinbarungen gefordert.

Der SHV-Vorstand bedauert, dass die vom SHV eingereichten Vorschläge in den bekannt gewordenen Empfehlungen des BMG keine Rolle spielen. Dies ist hinsichtlich des bestehenden Fachkräftemangels im Heilmittelbereich umso unverständlicher, da die eigentliche Arbeit in der Behandlung der Patientinnen und Patienten und nicht in der Bewältigung bürokratischer Hindernisse bestehen sollte.