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08.02.2017

Bessere Versorgung: Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf profitieren

Patienten, die eine langfristige Heilmittelverordnung benötigen, können aufatmen. War der Weg dorthin meist mühsam, hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun zum 1. Januar 2017 Änderungen vorgenommen, die den Zugang erleichtern. Ziel ist die bessere Versorgung.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen keine Bewilligung von ihrer Krankenkasse für eine Therapie erhielten oder diese zuvor in der Arztpraxis sehr mühsam erkämpfen mussten.
Für die betroffenen Patienten eine schwierige Situation, da sie in besonderem Maße auf eine fortdauernde Behandlung angewiesen sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat darauf jetzt reagiert und zum Jahreswechsel Veränderungen vollzogen. Mit den Neuerungen soll Ärzten die Regressangst genommen und der Zugang zu langfristigen Heilmitteln vereinfacht werden.

"Wir begrüßen die Überarbeitungen", so Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND. "Es kann nicht sein, dass Patienten zum Beispiel nur aufgrund von Regressangst keine Therapie bekommen, obwohl sie sie dringend brauchen. Es war an der Zeit, diese Hürden zu beseitigen. Nur so können wir Physiotherapeuten unsere Patienten optimal versorgen."

Hilfestellung bei langfristigen Verordnungen

"Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs": Zu diesem Thema hat der G-BA eine Patienteninformation erstellt, in der er Fragen rund um´s Thema beantwortet. Außerdem stellt er ein Beispielformular zur Verfügung, um den Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf an die jeweilige Krankenkasse zu stellen.