12.03.2020
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Bundesverband
Abrechnungsregelungen aufgrund von Corona angepasst
PHYSIO-DEUTSCHLAND und die weiteren Verbände haben sich mit den gesetzlichen Krankenkassen auf Ausnahmeregelungen in Bezug auf Behandlungsunterbrechungen und Abrechnung verständigt.
Die Regelungen gelten ab sofort in folgenden Fällen:
- Schließung der Heilmittelpraxis
- Häusliche Quarantäne des Praxispersonals oder des Versicherten
- Terminabsage aus Ansteckungsangst
- Absage des Termins durch die Praxis aus oben genannten Gründen
Bei einen dieser Gründe kann mit Vermerk des Zeichens C auf der Rückseite der Verordnung:
a) der Behandlungsbeginn auf 28 Tage verlängert werden (außer bei Entlassmanagement).
b) die Behandlung ab dem 01. März 2020 für 42 Tage unterbrochen werden.
Bitte beachten Sie: Sofern die Krankenkassen eine Zahlung aufgrund krankheitsbedingter personeller Engpässe nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen sicherstellen können, wird der Vergütungsanspruch 42 Kalendertage nach dem Eingang der Abrechnungsunterlagen fällig.